Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

IV. 4. Regierungsinstruktion 23. Okt. 17. 313 
den Tag legen, oder sich sonst durch ihren Wandel verächtlich machen, wozu 
auch Trunkenheit und Spiel gehört 110). Sie entbehren das Vertrauen, welches 
der Staat in sie bei ihrer Wahl gesetzt hat, und sind unwerth, der öffent- 
lichen Sache zu dienen. 
Beamte, welche mit Trene, Wärme und Fleiß ihre Berufspflichten üben, 
müssen aber auch mit Diskretion und Aufmunterung behandelt, dem mehr oder 
mindern Grade ihres Diensteifers und ihrer Fähigkeit nach ausgezeichnet, und 
bei sich ereignenden Gelegenheiten befördert und verbessert werden. 
Jeder Vorgesetzte muß vorzüglich auf das Ehrgefühl seiner Untergebenen 
zu wirken suchen, es zu wecken und zu beleben wissen, und nur dann Strafe 
anwenden, wenn das erste Mittel fruchtlos versucht worden, oder böser Wille 
klar ist. 
Besondere Rechte und Pflichten: 
a) des Präsidenten #l7). 
§. 39. Der Regierungspräsident #) ist der nächste Vorgesetzte des 
Kollegiums. 
Insbesondere hat er folgenden Wirkungskreis: 
1. Er bearbeitet ausschließlich Alles, was sich auf Ansetzung, Disziplin 
und Entlassung der Mitglieder des Kollegiums und der Referendarien, 
und auf die Vertheilung der Geschäfte unter sie, bezieht 113). Er 
fertigt ferner die Konduitenlisten von ihnen 52). 
2. Er leitet den Vortrag, sorgt für eine ernste, zweckmäßige, gründliche 
und anständige Behandlung der Geschäfte und führt die Aufsicht 
über die Geschäftsführung der Mitglieder des Kollegiums und der 
Snubalternen. 
Er ordnet daher auch die nöthigen Journale und Geschäfts- 
kontrolen, sowohl für das Kollegium, als die verschiedenen Unter- 
behörden bei demselben an. Von seiner Bestimmung hängt Alles 
ab, was die Regelmäßigkeit, Ordnung, den ununterbrochenen Fort- 
gang und die Kontrole der Geschäfte, imgleichen die Form und 
Fassung der angegebenen Verfügungen anbetrifft 118). Seine Auf- 
sicht muß sich aber nicht blos auf den formellen Geschäftsbetrieb 
beschränken, sondern er muß auch auf das Innere der Sache ein- 
gehen, einzelne Sachen nach den Akten prüfen, und hinhaltende 
Verfügungen und Rückfragen verhüten und dafür sorgen, daß die 
uie) Dazu gehören ferner Verschwendung, für das aus dem Präsidenten u. den 
leichtsinnige Verschuldung u. Verletzung beiden Direktoren gebildete Präsidium u. 
der Amtsverschwiegenheit Anl. A Nr. . u. in § 39 für den Präsidenten ange- 
1½) An der Spitze der Regierung steht ordnet war Anl. A Nr. I. — Anm. 6a. 
ein Präsident, zu dessen Wirkungskreise #8) Unteranl. A 1 Abschn. III u. IV 
im Allgemeinen Alles gehört, was in § 39 Abth. 10 Abs. 1 u. 6.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.