Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

506 IV. 6. G. über die Zuständigkeit 1. Aug. 83. 
1. über die Genehmigung für neue und für die Verlegung, Erhöhung 
oder Beseitigung bestehender Deichanlagen nach 88. 1 bis 3 des 
Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 — Gesetz— 
Samml. S. 54; 88. 16 und 17 der Kurhessischen Verordnung 
vom 31. Dezember 1824, betreffend den Wasserbau, — Kurhessische 
Gesetz-Samml. S. 99; Artikel 10, 36 und 40 des Bahyerischen 
Gesetzes vom 28. Mai 1852, betreffend die Benutzung des Wassers, 
— Gesetz-Samml. für Bayern S. 489; 
2. über die Herstellung ganz oder theilweise verfallener oder zerstörter 
Deiche und die Heranziehung der Pflichtigen zur Erhaltung oder 
Wiederherstellung nach 88. 4 und 5 des Gesetzes vom 28. Januar 1848; 
3. über die interimistische Tragung der Deichbaulast und die Vertheilung 
der Beiträge nach 88. 6 bis 8 a. a. O.; 
4. über die Beschränkung oder Untersagung der Nutzung eines Deichs 
nach §. 24 a. a. O. 
Die Beschwerde findet an den Minister für Landwirthschaft 2c. statt. 
§. 97. Befugnisse, welche hinsichtlich der Deichverbände den Bezirks- 
regierungen (Landdrosteien) 105) in Gemäßheit des Gesetzes über das Deich- 
wesen vom 28. Januar 1848 übertragen worden sind, können durch Statut 
oder Statutenänderung den Kreis= (Stadt-) Ausschüssen, den Bezirksaus- 
schüssen oder Provinzialräthen überwiesen werden, 
Auch können den vorbezeichneten Behörden Befugnisse hinsichtlich der 
Deichverbände und der Sielverbände (Schleusen-, Wettern-, Wasserlösungs- 
u. s. w. Verbände) durch Statuten übertragen werden, mittelst welcher die 
innere Organisation der Deich= und Sielverbände im Geltungsbereiche der 
besonderen Deichordnungen nach Artikel IV des Gesetzes vom 11. April 1872 
(Gesetz-Samml. S. 377) nen geregelt und festgestellt wird. 
XIV. Titel. 
Fischereipolizeiv%#). 
§. 98. Der Bezirksausschuß beschließt: 
1. über den Erlaß von Regulativen, betreffend die Beaufsichtigung und 
recht) LVG. 8§ 138, die ihre Befugniß 
nicht auf nachgeordnete Behörden über- 
tragen kann UOV. 17. Feb. 96 (XXN 
283). — Rechtsmittel gegen Aenderungen 
der Lokalbeamten der Strombauverwaltung 
G. 20. Aug. 83 (GS. 333) § 13 (Abs. 2 
neugefaßt G. 31. Mai 84 GS. 303). 
1) Titel XIII ergänzt das Deich G. 
28. Jan. 48 (GS. 54), das nach Maßgabe 
des G. 11. April 72 (GS. 377) auf 
Schl. Holstein u. Hannover — mit Aus- 
  
schluß der Gebiete, für die Deichordnungen 
bestehen (Marschgegenden, Land Hadeln, 
Ostfriesland u. Stadt Papenburg) — 
ausgedehnt ist, Zust G. § 96 u. 97 Abs. 1 
u. zugleich einige in Hessen-Nassau gültige 
Sondergesetze § 96 Abs. 11, während § 97 
Abs. 2 sich auf die ausgeschlossenen Ge- 
biete von Hannover u. Schleswig-Holstein 
bezieht; verb. Anm. 90 u. § 152. 
7%)) LVG. § 25 Abs. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.