526 IV. 6. G. über die Zuständigkeit 1. Aug. 83.
ist in Betreff der Bestimmungen dieses Gesetzes die durch die jedesmalige
letzte Volkszählung ermittelte Zahl der ortsanwesenden Civilbevölkerung.
§. 163. Das gegenwärtige Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetze über
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 in Kraftss3).
Bezüglich der vor diesem Zeitpunkte anhängig gemachten Sachen sind die
Vorschriften des §. 154 Absatz 3 des letzteren Gesetzes maßgebend.
§. 164. Mit dem Tage des Inkrafttretens des gegenwärtigen Gesetzes
kommt das Gesetz, betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und
der Verwaltungsgerichtsbehörden 2c., vom 26. Juni 1876 (Gesetz-Samml.
S. 297) in allen seinen Theilen in Wegfall.
Ingleichen treten mit dem gedachten Zeitpunkte alle mit den Vorschriften
des gegenwärtigen Gesetzes in Widerspruch stehenden Bestimmungen außer
Kraft 184).
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Juhalt
des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs= und
Verwaltungsgerichtsbehörden.
I. Titel. Angelegenheiten der Proringzen 5. 1.
1II. Angelegenheiten der Kreisse S8Ss. 2 bis 4
III.- Angelegenheiten der Amtsverbändde 88. 5 und 6.
IV. Angelegenheiten der Stadtgemeinden §S. 7 bis 23.
W. -Angelegenheiten der Landgemeinden und der selbst.
ständigen Gutsbezirkeß. Ss. 24 bis 38.
VI. Armenangelegenheien 88. 39 bis 44.
VII. Schulangelegenheiern S8.., 45 bis 49.
VIII. Einquartierungsangelegenheien. 88. 50 und 51.
IX. Sparkassenangelegenheien 8S8. 52 und 33.
X. Synagogengemeindeangelegenheiten 5. 54.
XI. Wegepolizei. Ss.55 bis 64.
XII. — Wasserpolizei. . .. .. . . 88. 65 bis 95.
A. Räumung von Gräben, Bächen
und Wasserläufen 8s8. 65 und 66.
B. Stau-, Entwässerungs= und Be-
wässerungsanlagen, sowie Ver-
schaffung der Vorfluth. . . 88. 67 bis 93.
C. Allgemeine Bestimmungen . . 88. 94 und 95.
XIII. — Deichangelegenheien Ss. 96 und 97.
XIV. Fischereipolitzi Ss. 98 bis 102.
XV.= Jagdpolizei Ss#.P#u100# bis 108.
XVI. GewerbepoliJzeii .." . 109 bis 133.
A. Gewerbliche Anlagggen z6. 109 bis 113.
B. Gewerbliche Konzessionen S8. 114 bis 121.
/8) VG. § 154 Abs. 1 u. 155 Abs. 1.|] ) Nr. 5 Anm. 222 d. W.