IV. 6. Anl. A. G. betr. Anforderungen für Volksschulen 26. Mai 87.
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C. Ortsstatuten. 6. 122.
D. Innungen . 88. 123 bis 126.
E. Märkte . 88. 127 bis 130.
F. Oeffentliche Schachthäuser 8. 131.
G. Kehrbezirke §. 132.
H. Ablösung gewerblicher Berechii-
gungen S. 133.
XVII.4- Handelskammern, kaufmännische Korporationen,
Börsen 88. 134 bis 138.
XVIII. Feuerlöschwesen 88. 139 und 140.
XIX.D Hülfskassen 88. 141 und 142.
XX. - Baupolizei. . 88. 143 bis 146.
XXI. Dismembrations= und Ansiedelungssachen. §§. 147 bis 149.
XXII. — Enteignungssachen . . . 88. 150 bis 153.
XXIII. - Personenstand und Staatsangehörigkeir . . . 88. 154 und 155.
XXIV. Steuerangelegenheiten §. 156.
XXV. Ergänzende, Uebergangs- und Schlußbestimmungen §§. 157 bis 164.
Anlagen zum Zuständigkeitsgesetz.
Anlage A (zu Anmerkung 55).
Gesetz, betreffend die Feststellung von Anforderungen für Volksschulen.
Uom 26. Mai 1887 (GS. 175) 7.
8. 1. Unter Volksschulen im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen
öffentlichen Schuleinrichtungen zu verstehen, welche zur Erfüllung der allge-
meinen Schulpflicht dienen?).
§. 2. Werden von den Schulaufsichtsbehörden für eine Volksschule An-
forderungen gestellt;
welche durch neue oder erhöhte Leistungen 5) der zur
Unterhaltung der Schule Verpflichteten (Gemeinden, Gutsbezirke, Schul-
gemeinden, Schulsozietäten, Schulkommunen u. s. w. und dritte, statt der-
selben oder neben denselben Verpflichtete) 4) zu gewähren sind, so wird in Er-
mangelung des Einverständnisses der Verpflichteten die zu gewährende An-
forderung, soweit solche innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeit nach dem Er-
messen der Verwaltungsbehörden zu bestimmen ist, bei Landschulen durch
1) Das G. erweitert den Schutz der
zur Unterhaltung der Volksschulen Ver-
pflichteten, indem es — abgesehen von
Schulbausachen § 5 u. der Provinz Posen
§ 6 — neue oder erhöhte Leistungen dem
Beschlusse des Kreisausschusses — bei
Stadtschulen des Bezirksausschusses —
unterwirft § 1—3; die Beschwerde geht
gegen die allgemeine Regel (LVG. § 121)
in beiden Fällen an den Provinzialrath
§ 3 Abs. 2. — Quellen Verh. 86/7
des HH. Drucks. Nr. 10 (Begr.) u. 25
(KB.), StB. S. 37, 214, des AH. Nr. 120
(KB.) u. St B. S. 502, 757, 849 u. 895.
2) Nr. 6 Anm. 58.
6) Gesetzlich feststehende Leistungen fallen
nicht darunter UO V. 6. Jan. 92 (XXII
147).
“) Der Kreis der Verpsichtte ist der-
selbe wie in § 47 Absl. 1