54 I. 2. Anlage B. G. betr. die Vereinigung 2c. Vom 20. Sept. 66.
Anlage B (zu Anmerkung 7).
Gesetz, betreffend die Vereinigung des Königreichs Zannover, des Kurfürsten-
thums Bessen, des Herzogthums Rassau und der freien Stadt Frankfurt mit
der Preußischen Monarchie. Bom 20. September 1866. (GS. 555.)
8§. 1. Das Königreich Hannover, das Kurfürstenthum Hessen, das
Herzogthum Nassau und die freie Stadt Frankfurt werden in Gemäßheit des
Artikels
2 der Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat mit der
Preußischen Monarchie für immer vereinigt!).
§. 2.
1. Oktober 1867 in Kraft.
änderungs-,
Gesetze festgestellt.
Die Preußische Verfassung tritt in diesen Landestheilen am
Die zu diesem Behufe nothwendigen Ab—
Zusatz= und Ausführungs-Bestimmungen werden durch besondere
§. 3. Das Staatsministerium wird mit der Ausführung des gegen-
wärtigen Gesetzes beauftragt.
Anlage C (zu Anmerkung 7).
Gesetz, betreffend die Vereinigung bisher BZayerischer und Grohherzoglich
Bessischer Gebietstheile mit der Mreußischen Monarchie.
(GS. 876.)
Die nachstehend bezeichneten bisher Bayerischen Gebietstheile:
1866.
S. 1.
1. das Bezirksamt Gersfeld,
Unom 24. Bezember
2. der Landgerichtsbezirk Orb, ohne Aura,
3. die zwischen Saalfeld und dem Preußischen Landkreis Ziegenrück
gelegene Enklave Kaulsdorf;
sowie die nachstehend bezeichneten bisher Großherzoglich Hessischen Gebietstheile:
4. die Landgrafschaft Hessen-Homburg, einschließlich des Oberamts-
bezirks Meisenheim, jedoch ausschließlich der Domanialgüter Hötens-
leben und Oebisfelde,
der Kreis Biedenkopf,
Jr
6. der Kreis Vöhl, einschließlich der Enklaven Eimelrod und Höring-
hausen,
1) Der Erwerb erfolgte durch Unter-
werfung ohne förmlichen Friedensschluß.
Besitznahmepatente 3. Okt. 66 für
Hannover (GS. 5919), Hessen (GS. 594),
Nassau (GS. 597), Frankfurt (GS. 600);
Proklamationen 3. Okt. 66 an die
Einwohner von Hannover (GS#. 592),
Hessen (GS. 595), Nassau (GS. 598),
Frankfurt (GS. 601). — Geschichtliche
Entstehung von Hannover Vfl. 3. April,
Kurhessen 21 u. Nassau 25. März 67
(MB. 89, 53 u. 56). — Abfindungs-
verträge mit dem Kurfürsten von Hessen
Vtr. 17./18. Sept. 66, dem König von
Hannover u. dem Herzog von Nassau
18. Sept. 67 (Verh. des AH. 67/ Drucks.
Nr. 91 u. 45). Die wegen feindseliger
Haltung der beiden ersteren angeordnete
Beschlagnahme des Vermögens ist wieder
aufgehoben für Hannover G. 10. April
92 (GS. 79) u. nach dem Ableben des
Kurfürsten von Hessen für diesen G.
26. Juli 75 (GS. 583)). — Vermögens-
auseinandersetzung mit Frankfurt
a. M. G. 5. März 69 (GS. 379).