Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

I. 2. Anl. J. AE. 16. Aug. 73 betr. Titel u. Wappen. 65 
Anlage J (zu Anmerkung 63). 
Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1873, betreffend die Abänderung des 
grohen und mittleren Königlichen Titels, wie er durch die Verordnung vom 
9. Jannar 1817 (Gesetz--Kamml. S. 17) festgestellt worden, und die Ab- 
änderung des durch den Allerhöchsten Erlaß vom ll. Januar 1864 (Gesetz- 
Zamml. 8. 1) berichtigten großen und mittleren Königlichen Wappens. 
(GS. 397)70. 
Nachdem durch das Gesetz vom 20. September 1866. (Gesetz-Samml. 
S. 555.) das Königreich Hannover, das Kurfürstenthum Hessen, das Herzog- 
thum Nassau und die freie Stadt Frankfurt und durch das Gesetz vom 
24. Dezember 1866. (Gesetz= Samml. S. 875.) die Herzogthümer Holstein 
und Schleswig mit der Preußischen Monarchie auf immer vereinigt worden 
sind, Ich auch in den Patenten wegen Besitznahme der gedachten Landestheile 
vom 3. Oktober 1866. (Gesetz Samml. S. 591. 594. 597. 600.) und vom 
12. Jannar 1867. (Gesetz Samml. S. 129.) Mir vorbehalten habe, die 
entsprechenden Titel Meinem Königlichen Titel hinzuzufügen, ist eine Ab- 
änderung des großen und mittleren Königlichen Titels, wie er durch die Ver- 
ordnung vom 9. Jannar 1817. (Gesetz-Samml. S. 17.) festgestellt worden 
und zugleich eine Abänderung des durch den Erlaß vom 11. Januar 1864. 
(Gesetz-Samml. S. 1.) berichtigten großen und mittleren Königlichen Wappens 
nothwendig geworden. Ich bestimme deshalb hiermit, daß der große und 
mittlere Königliche Titel in Zukunft in dem aus der Anlage A. zu ent- 
nehmenden Wortlaut und das große und mittlere Königliche Wappen in einer 
Form geführt werde, wie sic aus der Feldereintheilung in Anlage B. und der 
Beschreibung in Anlage C. näher zu ersehen ist. Der große Titel und das 
große Wappen sollen bei den in feierlicher Form auszufertigenden Urkunden, 
namentlich in Angelegenheiten Meines Hauses und Behufs Standeserhöhungen 
in Anwendung kommen. Im Uebrigen verbleibt es sowohl wegen des kurzen 
Königlichen Titels und des kleinen Königlichen Wappens, als wegen des 
Gebrauchs der verschiedenen Arten des Titels und Wappens bei den Vor- 
schriften der Verordnung vom 9. Jannar 1817.2) und sollen auch die Dienst- 
1) Titel des Kronprinzen u. Aufschrist Berichtigung des größeren u. Verein- 
u. Anrede an den Kaiser, die Kaiserin, fachung des mittleren Wappens abgeändert 
den Kronprinzen u. die Kronprinzessin war, ist in der Hauptsache durch obige 
AE. 18. Jan. 71 Unteranlage T1. V. ersetzt. Nur folgende Vorschriften der 
*!) Die V. 9. Jan. 17 (GS. 17), die V. 17 sind in Geltung geblieben: 
durch V. 11. Jan. 64 (GS. 1) unter 
IV. 1. 5
	        
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