Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

I. 2. Anl. J. AE. 16. Aug. 73 betr. Titel u. Wappen. 71 
24. Wegen des Herzogthums Mecklenburg. 
Im goldenen Felde ein vorwärts gekehrter, abgerissener schwarzer Büffels- 
kopf mit rother Zunge, silbernen Hörnern, silbernem Nasenringe und rother 
Krone. 
25. Wegen der Landgrafschaft Hessen. 
Im blauen Felde ein von Silber und Noth achtmal quergestreifter, gold- 
bewehrter und gekrönter Löwe. 
26. Wegen der Landgrafschaft Thüringen. 
Im blauen Felde ein von Roth und Silber achtmal gquergestreifter, gold- 
bewehrter und gekrönter Löwe. 
27. Wegen des Markgrafthums Ober-Lausitz. 
Im blauen Felde eine goldene Mauer mit drei Zinnen. 
28. Wegen des Markgrafthums Nieder Lausitz. 
Im silbernen Felde ein schreitender rother Stier. 
29. Wegen des Fürstenthums Oranien. 
Im goldenen Felde ein links gekehrtes, blaues Jagdhorn mit goldenen 
Beschlägen und rothem Bande. 
30. Wegen des Fürstenthums Rügen. 
Quergetheilt: 
im oberen goldenen Theile ein aus dem unteren blauen, und zwar 
aus den darin befindlichen fünf rothen, doppelseitig aufsteigenden Stufen 
hervorgehender schwarzer, rothbewehrter, rothgezungter und rothgekrönter 
Löwe mit doppeltem Schweife. 
31. Wegen des Fürstenthums Ostfriesland. 
Im schwarzen Felde ein goldener, gekrönter Jungfrauen-Adler, der ober- 
halb und unterhalb von je zwei sechsstrahligen goldenen Sternen begleitet wird. 
32. Wegen des Fürstenthums Paderborn und der Grasfschaft 
Pyrmont. 
In die Länge getheilt: 
im ersten rothen Felde ein gemeines goldenes Kreuz (Paderborn), 
im zweiten silbernen Felde ein rothes Ankerkreuz (Pyrmont). 
33. Wegen des Fürstenthums Halberstadt. 
Von Silber und Roth in die Länge getheilt. 
34. Wegen des Fürstenthums Münster. 
Im blauen Felde ein goldener Querbalken.
	        
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