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I. 2. Unteranl. ) 1. AE. 18. Jan. 71.
Die Bekanntmachung der vorstehenden Verleihung wird in geeigneter
Weise erfolgen.
Versailles, den 18. Januar 1871.
Wilhelm.
An des Kronprinzen Königliche Hoheit.
Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König für Allerhöchstsich und
Allerhöchstihre Nachfolger an der Krone Preußen die Deutsche Kaiserwürde
anzunehmen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen die dem neuen
Verhältnisse entsprechende Würde „Kronprinz des Deutschen Reiches“ mit dem
Prädikat „Kaiserliche Hoheit“ beizulegen geruht haben, lauten fortan, nach
den hierdurch bedingten Veränderungen,
1.
2.
in den Berichten und Schreiben an seine Majestät den Kaiser und
König die äußere Adresse: „Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser
und Könige von Preußen“ oder „Seiner Kaiserlichen und König-
lichen Majestät“; die Anrede:
„Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Kaiser und König,
Allergnädigster Kaiser, König und Herr!"
im Kontext: „Ew. Kaiserliche und Königliche Majestät“;
in den Berichten und Schreiben an Ihre Majestät die Kaiserin
und Königin die äußere Adresse: „Ihrer Majestät der Deutschen
Kaiserin und Königin von Preußen“ oder „Ihrer Kaiserlichen und
Königlichen Majestät“; die Anrede:
„Allerdurchlauchtigste Großmächtigste Kaiserin und Königin,
Allergnädigste Kaiserin, Königin und Fraul“
im Kontext: „Ew. Kaiserliche und Königliche Majestät.“
in den Berichten und Schreiben an Seine Kaiserliche und König-
liche Hoheit den Kronprinzen die äußere Adresse: „Seiner Kaiser-
lichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen
Reiches und Kronprinzen von Prenußen,“ die Anrede:
„Durchlauchtigster Kronprinz,
Gnädigster Kronprinz und Herr!"
im Kontext: „Ew. Kaiserliche und Königliche Hoheit";
in den Berichten und Schreiben an Ohre Kaiserliche und Königliche
Hoheit die Kronprinzessin, die äußere Adresse: „Ihrer Kaiserlichen
und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin des Deutschen Reiches
und Kronprinzessin von Preußen, Princeß Royal von Groß-
britannien und Irland“; die Aurede:
„Durchlauchtigste Kronprinzessin,
Gnädigste Kronprinzessin und Fran!“
im Kontext: „Ew. Kaiserliche und Königliche Hoheit.“