Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

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I. 2. Unteranl. ) 1. AE. 18. Jan. 71. 
Die Bekanntmachung der vorstehenden Verleihung wird in geeigneter 
Weise erfolgen. 
Versailles, den 18. Januar 1871. 
Wilhelm. 
An des Kronprinzen Königliche Hoheit. 
Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König für Allerhöchstsich und 
Allerhöchstihre Nachfolger an der Krone Preußen die Deutsche Kaiserwürde 
anzunehmen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen die dem neuen 
Verhältnisse entsprechende Würde „Kronprinz des Deutschen Reiches“ mit dem 
Prädikat „Kaiserliche Hoheit“ beizulegen geruht haben, lauten fortan, nach 
den hierdurch bedingten Veränderungen, 
1. 
2. 
in den Berichten und Schreiben an seine Majestät den Kaiser und 
König die äußere Adresse: „Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser 
und Könige von Preußen“ oder „Seiner Kaiserlichen und König- 
lichen Majestät“; die Anrede: 
„Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Kaiser und König, 
Allergnädigster Kaiser, König und Herr!" 
im Kontext: „Ew. Kaiserliche und Königliche Majestät“; 
in den Berichten und Schreiben an Ihre Majestät die Kaiserin 
und Königin die äußere Adresse: „Ihrer Majestät der Deutschen 
Kaiserin und Königin von Preußen“ oder „Ihrer Kaiserlichen und 
Königlichen Majestät“; die Anrede: 
„Allerdurchlauchtigste Großmächtigste Kaiserin und Königin, 
Allergnädigste Kaiserin, Königin und Fraul“ 
im Kontext: „Ew. Kaiserliche und Königliche Majestät.“ 
in den Berichten und Schreiben an Seine Kaiserliche und König- 
liche Hoheit den Kronprinzen die äußere Adresse: „Seiner Kaiser- 
lichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen 
Reiches und Kronprinzen von Prenußen,“ die Anrede: 
„Durchlauchtigster Kronprinz, 
Gnädigster Kronprinz und Herr!" 
im Kontext: „Ew. Kaiserliche und Königliche Hoheit"; 
in den Berichten und Schreiben an Ohre Kaiserliche und Königliche 
Hoheit die Kronprinzessin, die äußere Adresse: „Ihrer Kaiserlichen 
und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin des Deutschen Reiches 
und Kronprinzessin von Preußen, Princeß Royal von Groß- 
britannien und Irland“; die Aurede: 
„Durchlauchtigste Kronprinzessin, 
Gnädigste Kronprinzessin und Fran!“ 
im Kontext: „Ew. Kaiserliche und Königliche Hoheit.“
	        
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