Robert Liefmann, Gesetzgebungspolitik gegenüber Kartellen und Trusts. 417
schieden nicht sowohl zwecks Bekämpfung der Kartelle als vielmehr, um den Kohlenbedarf der
preussischen Staatsbahnen unabhängig von ihnen sicher zu stellen. 1911 ist der preussische
Fiskus mit seinen Ruhrwerken dem Rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat beigetreten, um
den weiteren Bestand des Syndikats zu sichern. An den tatsächlichen Verhältnissen hat sich
dadurch nicht viel geändert. Denn er hatte bisher dem Kartellmonopol in keiner Weise Konkurrenz
gemacht. Im Oktober 1912 ist der Fiskus dann, weil er die vom Syndikat beschlossene Preis-
erhöhung nicht mitmachen wollte, aus dem Syndikat wieder ausgetreten. Da seine Zechen aber
nicht sehr günstig produzieren, ist er doch an hohen Preisen interessiert und wird dem Syndikat
keine ernsthafte Konkurrenz machen, möglicherweise ihm auch wieder beitreten, oder sonst einen
Vertrag mit ihm schliessen, um die Erneuerung des Kartells zu sichern.
Dagegen geschah die Ausdehnung des Staatsbesitzes im Kalibergbau zu dem ausdrücklichen
Zwecke, im Kalisyndikat, dem der preussische und der anhaltische Fiskus von Anfang an ange-
hörten, entsprechend der Vermehrung der Privatwerke den alten Einfluss zu erhalten. So wurde
namentlich im Jahre 1905 die Gewerkschaft Hercynia um den Preis von 30 Mill. Mk. erworben.
Ende 1912 wurde dem Reichstage ein Gesetzentwurf vorgelegt, welcher die Errichtung eines
Petroleumhandelsmonopols bezweckt. Der Ein- und Verkauf im grossen sollte einer privaten
Aktiengesellschaft übergeben werden. Das Reich sollte unter staatlicher Leitung die Verkaufs-
preise festsetzen und am Gewinn beteiligt sein. Die Massregel war vor allem als Mittel gegen die
überragende Stellung der Standard OilCompany und ihrerVerkaufsorganisationen auf dem deutschen
Markte gedacht, die 70 Proz. des deutschen Konsums liefern. Man glaubte unter Umgehung des
Trusts sich dienötige Petroleummenge von den russischen, rumänischen, österreichischen und bisher
trustfreien amerikanischen Produzenten sichern zu können. Ob damit aber wirklich die deutsche
Versorgung sicher gestellt und ob insbesondere den Konsumenten damit billigere Preise gewährt
werden könnten, steht dahin. Eine Reichstagskommission hat zwar den Entwurf nach mancherlei
Änderungen angenommen, aber eine Entscheidung ist darüber noch nicht erfolgt.
Das gesamte Problem der Verstaatlichung ganzer Unternehmungszweige zu erörtern liegt
ausserhalb des Rahmens dieser Skizze. Als radikalstes Mittel zur Bekämpfung von Missbräuchen
monopolistischer Vereinigungen wird sie kaum oft in Betracht kommen, weil andere sehr viel ein-
fachere Mittel, im Notfall staatliche Preisfestsetzungen, genügend zu Gebote stehen. Bisher haben
sich auch im Bergbau die preussischen Verstaatlichungen und die Beteiligung des Staates an kar-
tellierten Industrien durch eigene Unternehmungen nicht als nützlich und erfolgreich erwiesen. Das
zeigte sich besonders in der neueren Entwickelung der Kaliindustrie.
VI. Regelung der Kaliindustrie und das deutsche Kaligesetz.
Während man bisher immer glaubte, dass eine staatliche Regelung des Kartellwesens Mass-
regeln gegen die Kartelle zum Schutze der Allgemeinheit enthalten müsse, ist das einzige wirk-
lich weitgehende Eingreifen in die Kartellfrage, das in Deutschland bisher zu verzeichnen war, ein
GesetzzumSchutzeeinesK artells. EsistdasReichskaligesetz vom 25. Mai
1910. Während bis Ende der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts die Zahl der vorhandenen Kali-
lagerstätten und der Werke gering war, wurden seitdem ungeheure neue Kalilager in ganz Mittel-,
Nordwestdeutschland und im Elsass erschlossen. So entstanden immer neue Werke und eine gewal-
tige Überkapitalisation, dergestalt, dass 10—12 Werke mit 100—200 Mill. Mk. Anlagekapital, wenn
ihre Leistungsfähigkeit voll ausgenützt würde, den ganzen heutigen Bedarf versorgen könnten,
während tatsächlich bei Erlass des Gesetzes 65 fördernde Werke vorhanden waren. Inzwisch:n
ist ihre Zahl bis zum Juli 1913 auf nicht weniger als 142 gestiegen. Einschliesslich der zahl-
losen Bohrgesellschaften sind mindestens 1!,, Milliarden Mk. in der Industrie investiert. Diese Zu-
stände hätten schon längst zur Auflösung des Syndikats und zur Konkurrenz zwischen den Werken
führen müssen, wodurch weitere Kapitalinvestitionen in der Industrie verhindert worden wären. Aber
man suchte immer wieder das Syndikat zusammenzuhalten und zwar insbesondere mit Rücksicht
auf das Ausland. Man fürchtete, dass bei freier Konkurrenz inbesondere Amerika billig Kaliwerke
Handbuch der Politik. II. Auflage. Band Il. 27