Full text: Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

  
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Rudolf Lennhoff, Die Aerzte. 
Vereine reicht die von ihnen abzuschliessenden Verträge zur Früfung oder Genehmigung 
besonderen Vertragskommissionen ein, die meist als Organe der Ärztekammern oder im 
Anschluss an diese errichtet sind. Das Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung veranlasste 
die Gründung von kassenärztlichen Vertragsvereinen fast in allen Teilen Deutschlands. 
Durch das Abkommen vom 23. XlI. 15 kommen in allen Bezirken neu hinzu Arztregister 
und Vertragsausschuss. 
Unterstützungswesen und Pensionskassen. sehr vielgestaltig ist das 
ausgedehnte Versicherungs- und Unterstützungswesen der deutschen Ärzte, dessen Besonder- 
heiten im einzelnen vielfach durch die historische Entwicklung begründet sind. Abgesehen 
von kleineren Unterstützungskassen vieler Standesvereine kommen vor allem in Betracht: 
die „Versicherungskasse deutscher Ärzte“ mit dem Sitz in Berlin, eine selbständige Ein- 
richtung nach Art der grossen allgemeinen Versicherungsgesellschaften, aber mit im wesent- 
lichen ehrenamtlicher Verwaltung und einem grösstenteils aus Stiftungen und Legaten her- 
rührenden Reservefonds. Sie schliesst mit Ärzten Lebens-, Invaliden-, Witwen-, Waisen- etc. 
Versicherungen zu verhältnismässig niedrigen Prämien ab. Vielfach bestehen ausserdem 
zwischen grossen Ärztevereinen und Versicherungsgesellschaften Vorzugsverträge über Lebens-, 
Unfall-, Haftpflichtversicherung. In einzelnen Bundesstaaten (Sachsen, Bayern) bestehen 
z. 1. schon sehr alte ärztliche Pensions- und Witwenkassen, auf ein Alter von fast 100 Jahren 
blickt die Hufelandstiftung zurück, ferner ermöglichte das gesetzlich festgelegte Umlagerecht 
der preussischen Arztekammern diesen für jede Provinz die Errichtung einer Unterstützungs- 
kasse für bedürftige Ärzte, Arztwitwen und -Waisen. (Die Unterstützungskasse der Ärzte- 
kammer Berlin-Brandenburg hat einen Jahresetat von rund 60000 M.). Bei der Berlin- 
Brandenburger Ärztekammer besteht ausserdem eine Darlehnskasse, ferner besteht eine 
besondere Örganisation über ganz Deutschland zur Arbeitsvermittlung für Arztwitwen 
und -Waisen. 
Ärztliches Zeitschriftenwesen. Die Zahl der ärztlichen Zeitschriften 
geht in die hunderte. Fast für jede wissenschaftliche Spezialität gibt es eine oder mehrere 
Zeitschriften, Archive, Monats-, Vierteljahrs-, Jahresberichte ete. Eine Anzahl von Wochen- 
schriften, die z. T. in einer Stärke von mehreren tausend Seiten im Jahre erscheinen, 
behandeln das Gesamtgebiet der Medizin für den praktischen Arzt. speziell für die Standes- 
angelegenheiten gibt der Deutsche Ärztevereinsbund das wöchentlich erscheinende „Ärzt- 
liche Vereinsblatt” heraus, auf das die angeschlossenen Vereine für jedes ihrer Mitglieder 
abonnieren müssen; der Leipziger Verband stellt wöchentlich seinen Mitgliedern dıe 
„Ärztlichen Mitteilungen“ zu, ausserdem besitzen die Standesvereine in den meisten Bundes- 
staaten, Provinzen und einzelnen Grossstädten eigene Korrespondenzblätter. 
Ein grosser Teil der Redaktionen ärztlicher Zeitschriften gehört zur „Vereinigung der 
Deutschen Medizinischen Fachpresse“. Diese stellt einheitliche Grundsätze auf für die Auf- 
nahme von Polemiken und dergl., über Nachdruck und Sonderabdrucke, übt eine Kontrolle 
über etwaige Reklameaufsätze, ‘kontrolliert den Inseratenteil zur Fernhaltung von Kur- 
pfuscheranzeigen und falschen Deklarationen von Heilmitteln und dergl., entsendet gemein- 
same Referenten auf Kongresse. Ähnliche, aber meist weniger straff organisierte Ver- 
einigungen gibt es in den meisten Kulturstaaten, alle zusammen bilden die „Internationale 
Vereinigung der medizinischen Fachpresse” (Sitz Paris), die ihrerseits den" gegenseitigen 
Austausch der Zeitschriften, die Berichterstattung auf grossen internationalen Kongressen etc. 
regelt, einheitliche Nomenklatur, einheitliche Abkürzungen beim Zitieren etc. vorbereitet. 
  
  
  
    
    
  
  
      
    
  
 
	        
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