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Rudolf Lennhoff, Die Aerzte.
Vereine reicht die von ihnen abzuschliessenden Verträge zur Früfung oder Genehmigung
besonderen Vertragskommissionen ein, die meist als Organe der Ärztekammern oder im
Anschluss an diese errichtet sind. Das Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung veranlasste
die Gründung von kassenärztlichen Vertragsvereinen fast in allen Teilen Deutschlands.
Durch das Abkommen vom 23. XlI. 15 kommen in allen Bezirken neu hinzu Arztregister
und Vertragsausschuss.
Unterstützungswesen und Pensionskassen. sehr vielgestaltig ist das
ausgedehnte Versicherungs- und Unterstützungswesen der deutschen Ärzte, dessen Besonder-
heiten im einzelnen vielfach durch die historische Entwicklung begründet sind. Abgesehen
von kleineren Unterstützungskassen vieler Standesvereine kommen vor allem in Betracht:
die „Versicherungskasse deutscher Ärzte“ mit dem Sitz in Berlin, eine selbständige Ein-
richtung nach Art der grossen allgemeinen Versicherungsgesellschaften, aber mit im wesent-
lichen ehrenamtlicher Verwaltung und einem grösstenteils aus Stiftungen und Legaten her-
rührenden Reservefonds. Sie schliesst mit Ärzten Lebens-, Invaliden-, Witwen-, Waisen- etc.
Versicherungen zu verhältnismässig niedrigen Prämien ab. Vielfach bestehen ausserdem
zwischen grossen Ärztevereinen und Versicherungsgesellschaften Vorzugsverträge über Lebens-,
Unfall-, Haftpflichtversicherung. In einzelnen Bundesstaaten (Sachsen, Bayern) bestehen
z. 1. schon sehr alte ärztliche Pensions- und Witwenkassen, auf ein Alter von fast 100 Jahren
blickt die Hufelandstiftung zurück, ferner ermöglichte das gesetzlich festgelegte Umlagerecht
der preussischen Arztekammern diesen für jede Provinz die Errichtung einer Unterstützungs-
kasse für bedürftige Ärzte, Arztwitwen und -Waisen. (Die Unterstützungskasse der Ärzte-
kammer Berlin-Brandenburg hat einen Jahresetat von rund 60000 M.). Bei der Berlin-
Brandenburger Ärztekammer besteht ausserdem eine Darlehnskasse, ferner besteht eine
besondere Örganisation über ganz Deutschland zur Arbeitsvermittlung für Arztwitwen
und -Waisen.
Ärztliches Zeitschriftenwesen. Die Zahl der ärztlichen Zeitschriften
geht in die hunderte. Fast für jede wissenschaftliche Spezialität gibt es eine oder mehrere
Zeitschriften, Archive, Monats-, Vierteljahrs-, Jahresberichte ete. Eine Anzahl von Wochen-
schriften, die z. T. in einer Stärke von mehreren tausend Seiten im Jahre erscheinen,
behandeln das Gesamtgebiet der Medizin für den praktischen Arzt. speziell für die Standes-
angelegenheiten gibt der Deutsche Ärztevereinsbund das wöchentlich erscheinende „Ärzt-
liche Vereinsblatt” heraus, auf das die angeschlossenen Vereine für jedes ihrer Mitglieder
abonnieren müssen; der Leipziger Verband stellt wöchentlich seinen Mitgliedern dıe
„Ärztlichen Mitteilungen“ zu, ausserdem besitzen die Standesvereine in den meisten Bundes-
staaten, Provinzen und einzelnen Grossstädten eigene Korrespondenzblätter.
Ein grosser Teil der Redaktionen ärztlicher Zeitschriften gehört zur „Vereinigung der
Deutschen Medizinischen Fachpresse“. Diese stellt einheitliche Grundsätze auf für die Auf-
nahme von Polemiken und dergl., über Nachdruck und Sonderabdrucke, übt eine Kontrolle
über etwaige Reklameaufsätze, ‘kontrolliert den Inseratenteil zur Fernhaltung von Kur-
pfuscheranzeigen und falschen Deklarationen von Heilmitteln und dergl., entsendet gemein-
same Referenten auf Kongresse. Ähnliche, aber meist weniger straff organisierte Ver-
einigungen gibt es in den meisten Kulturstaaten, alle zusammen bilden die „Internationale
Vereinigung der medizinischen Fachpresse” (Sitz Paris), die ihrerseits den" gegenseitigen
Austausch der Zeitschriften, die Berichterstattung auf grossen internationalen Kongressen etc.
regelt, einheitliche Nomenklatur, einheitliche Abkürzungen beim Zitieren etc. vorbereitet.