Full text: Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

  
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Adolf Weissler, Die Rechtsanwaltschaft. 
  
liegende Teil dem andern stets zu erstatten. Für nichtprozessuale Tätigkeit sind durch Landes- 
gesetze (in Preussen unterm 21. März 1910) die Gebühren festgelegt. 
1871 wurde auf einem Anwaltstage zu Bamberg der Deutsche Anwaltverein 
gegründet, der sich seit 1872 in der Juristischen Wochenschrift ein eigenes Organ geschaffen hat, 
das an Umfang fortwährend zunimmt. In neuester Zeit ıst er besonders mächtig hervorgetreten 
in den Kämpfen um die Zivilprozess-Novelle von 1909, auf deren Gestaltung er bedeutenden Ein- 
fluss ausgeübt hat. Er zählte am 1. Januar 1912 8966 Mitglieder, den weitaus grössten Teil aller 
deutschen Rechtsanwälte. Von ihm ging die Gründung der Hülfiskasse für Deutsche 
Rechtsanwälte aus, welche aus Jahresbeiträgen eın Kapıtal von 500 000 Mark für eine 
Ruhegehalts-, Witwen- und Waisenkasse aufgesammelt, inzwischen aber Hülfsbedürftige sehr 
kräftig (zur Zeit mit weit über 100 000 M. jährlich) unterstützt hat und doch noch über ein Kapital 
von weit über 1 Million verfügt. Die Ruhegehalts-, Wıtwen- und Waisenkasse 
ihrerseits, Mitte 1909 mit 700 Mitgliedern ins Leben getreten, zählte Anfang 1914 bereits 1030 Mit- 
glieder. Alle diese Anstalten haben ihren Sitz ın Leipzig. Seit 1910 besteht ın Düsseldorf auch eine 
Sterbekasse und neuestens auch ein Erholungsstätten-Verein der Rechtsanwälte. 
Unabhängig vom Anwaltverein gibt Soldan-Mainz eine Deutsche Rechtsanwalts- 
Zeitung heraus und leitet den Wirtschaftlichen Verband deutscher Rechts- 
anwälte mit einer Zentral-Buchhandlung für Rechtsanwälte. In neuester Zeit hat sich ein 
VereinderAmtsgerichts-Anwälte (der nur an den Amtsgerichten zugelassenen, 
des Anwaltszwanges entbehrenden Rechtsanwälte) gebildet, der ‚Mitteilungen‘ herausgibt. 
Zu internationaler Zusammenfassung der Advokatur werden neuerdings Versuche 
gemacht; bisher besteht nur ein in Wien residierender Verband zur Namhaftmachung aus- 
ländischer Advokaten. 
Die Zahl der Rechtsanwälte ist seit der Freigabe, die am 1. Oktober 1879 ın Kraft trat, 
gewaltig gewachsen. 
  
  
  
Im ganzen Reiche betrug 
  
  
  
   
   
  
   
  
  
  
   
  
1892 9938 
1895 9985 
1898 6642 
1900 6992 
1902 1262 
1904 1892 
1907 8080 
   
ım Jahre die Zahl der Rechtsanwälte 
1880 4143 
1886 4794 
1889 5249 
1909 10064 
1911 10800 
1913 11546 
Seit 1880 hat die Zahl der Rechtsanwälte um-160, die Bevölkerung des Reichs nur um 5l Prozent 
(von 43 auf 65 Millionen) zugenommen. 1880 kamen auf einen Rechtsanwalt 10 314 Seelen, 1911 
nur noch 6018. Noch viel stärker ist die Zunahme, wenn man die Grossstädte allein betrachtet. 
Am allerstärksten ın Berlin. 
Es waren zugelassen am Berliner Stadtgerichte am 30. September 1879 78 Rechtsanwälte, 
an dem an dessen Stelle getretenen Landgerichte I am 22. November 1879 111. Diese Zahl stieg 
ım Jahre 1881 auf 144 ım Jahre 1894 auf 528 
  
  
  
  
    
    
    
     
1883 200 1896 547 
1885 275 1898 977 
1887 332 1900 086 
1890 408 1902 . 614 
        
634 
    
1892 419 1904
	        
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