Full text: Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

  
156 Otto Blum, Die Weiterbildung der Technischen Hochschulen. 
En TEE in RT 
  
GE VI 
un. 
Zur Befriedigung ist das Studium nach drei Richtungen hin zu ergänzen: 
a) Es ist eine allgemeine Rechts- undVerwaltungskunde zu geben (und im Vor- 
examen zu prüfen); ausserdem sınd (nach dem Vorexamen) die Rechts- und Verwaltungsfragen, 
die für die verschiedenen Arten von Ingenieuren von besonderer Bedeutung sind, in jeder Abteilung 
eingehender zu behandeln (und ım Hauptexamen zu prüfen). Für Bauingenieure kommen z. B. 
in Betracht: Arbeiter-Fürsorge, Unfallverhütung, Wasserrecht, Fluchtliniengesetz, Verkehrsrecht 
(Eisenbahngesetze), Enteignung, Planfeststellungsverfahren u. a.) 
b) Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erörterung des rein Technischen ist jedesmal 
die technisch-wiırtschaftliche Seite zu behandeln. Der Ingenieur hat fast nie das 
konstruktive Beste, sondern das wirtschaftlich Richtige zu leisten; er hat das Grundgesetz 
derWirtschaftlichkeitzuerfülen:mitdmkleinstenAufwandvonMitteln 
ıst nicht das nach theoretischen Gesichtspunkten Beste, sondern dasdenZweckErfüllende 
zu schaffen. Lässt sıch dıe Erziehung zum richtigen wirtschaftlichen Durchdringen der technischen 
Aufgaben nur im Zusammenhang mit dem Konstruktiven bewirken, so muss dies noch ergänzt 
werden durch Vorträge über Selbstkostenermittlung, Finanzierung, Bilanzen, Fabrikbuchhaltung 
usw. und sollte noch vertieft werden durch Übungsaufgaben (z. B. aus dem Gebiet der Rentabilitäts- 
berechnungen). 
c) Die dritte Gruppe umfasst die eigentliche Volkswirtschaftslehre, von der die 
Grundlagen und die für den Techniker besonders wichtigen Gebiete eingehend behandelt und zu 
Prüfungsgegenständen gemacht werden müssen. Es lässt sich dabei nıcht vermeiden, für die ver- 
schiedenen Abteilungen teilweise getrennte Vorträge und Übungen einzurichten, denn die Anfor- 
derungen sind zu verschieden. | | 
Die hier in grösster Kürze angedeuteten Wünsche sind zum Teil schon erfüllt. An allen Hoch- 
schulen sind Professuren (oder Dozenturen) für Rechtskunde und für Volkswirtschaftslehre vor- 
handen, und die rührige Arbeit der Nationalökonomen ist besonders hoch anzuerkennen. Man darf 
erwarten, dass die jetzt heranwachsende Ingenieur-Generation den wirtschaftlichen Fragen usw. 
mit grossem Verständnis gegenüberstehen wird, denn allenthalben zeigt sich bei den Studierenden 
Lust und Liebe für diese Gebiete. Das wird nicht nur den technischen Betrieben (seien es staat- 
liche, kommunale oder private), sondern auch der allgemeinen Staatsverwaltung zugute kommen, 
sobald einmal mit gewissen Vorurteilen aufgeräumt sein wird. Von der Pflege der wırtschaitlichen 
Fächer an den Technischen Hochschulen darf man sich auch eine Befruchtung für dıe national- 
ökonomische Wissenschaft versprechen. 
d) Um die fortwährend entstehenden neuen technischen Aufgaben und Erweiterungen der 
alten so decken zu können, dass ihr Studium und ihre Weiterbildung möglich ıst, ohne damit den 
Durchschnitt der Studierenden zu belasten, ist die Einrichtung einer grössern Zahl von Fachpro- 
fessuren nötig, die sich an verschiedenen Hochschulen ergänzen und an der einzelnen je nach den 
verfügbaren Lehrkräften wechseln können, ohne dass der entsprechende Stoff anders als wahlweise 
in dıe Prüfungen aufgenommen wird. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 ?) Ein Teil dieser Gebiete, besonders die zuletzt genannten, werden zweokmässigerweise nicht von einem 
Juristen, sondern von einem Fachprofessor (Eisenbahnprofessor) vorzutragen sein, weil sie sich vom Trassieren 
kaum trennen lassen.
	        
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