ssische Polenpolitik.
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wurde die preussische Lokalverwaltung von den polnischen Organisationen überflügelt und irre-
geführt, sodass Bismarck im Jahre 1872 schrieb: „Ich habe das Gefühl, dass auf dem Gebiete unserer
polnischen Provinzen der Boden unter uns, wenn er heute noch nicht auffällig wankt, doch so unter-
höhlt wird, dass er einbrechen kann, sobald sich auswärts eine polnisch-katholisch-österreichische
Politik entwickelt“, und dringend verlangte’er Mittel, um gegen die „seit zehn Jahren prosperierende
polnische Unterwühlung der Fundamente des preussischen Staats vorzugehen.”
Insbesondere rügte Bismarck, dass sich die Unterrichtsverwaltung infolge der Nachgiebigkeit
des Kultusministeriums (Katholische Abteilung) zum Teil in den Händen der polnischen Aristokratie
und der polnischen Geistlichkeit befinde, die ihren Einfluss zur Polonisierung deutscher Gebiete
missbrauche.
| 5. Die preussische Schulpolitik.
Bis dahin galt das Schulregulativ vom 24. Mai 1842, das auf dem Grundgedanken ruhte,
jedes Kind solle den Unterricht in seiner Muttersprache empfangen. In allen Landschulen sollten
daher die Lehrer beide Sprachen beherrschen und anwenden. In Landschulen, welche vorherrschend
von polnischen Kindern besucht wurden, sollte die polnische Sprache die Hauptunterrichts-
sprache sein.
Hier griff jetzt dıe Staatsverwaltung ein:
Durch das Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872 wurde die Aufsicht über alle öffentlichen
und privaten Schulen dem Staate zugewiesen. Durch königlichen Erlass vom 26. Oktober 1872
wurde in den höheren Lehranstalten der Provinz Posen der gesamte Unterricht (auch in der Religion)
deutsch. Für die Volksschulen bestimmte eine Oberpräsidialverfügung vom 27. Oktober 1873, dass
der Unterricht in allen Lehrgegenständen, mit Ausnahme der Religion, deutsch sein sollte, und auch
für den Religionsunterricht, der vorläufig in der Muttersprache erteilt wurde, wurde der Schulver-
waltung die Möglichkeit gegeben, ‚sobald die Kenntnis der deutschen Sprache so weit fortgeschritten
sei“, die deutsche Sprache auch für den Religionsunterricht einzuführen.
Im Laufe der folgenden Jahrzehnte hat die Regierung von dieser Verfügung immer schärferen
Gebrauch gemacht und schliesslich die deutsche Sprache faktisch sur alleinigen Unterrichtssprache
erhoben.
Der Grundgedanke der Schulpolitik war: die Schule als Mittel der nationalen Eroberung zu
benutzen. Ein kühner Gedanke, der in den 60er Jahren entstand, in jener Zeit, die das Wort
fand von dem deutschen Schulmeister, der bei Königgrätz gesiegt habe. ‚‚Wer die Schule hat, hat
die Jugend! Wer die Jugend hat, hat die Zukunft!”, so lautete das Schlagwort. Die deutsche
Schule solle den Osten germanisieren; der deutscheLehrer solle als Träger deutscher Bildung der
polnischen Geistlichkeit gegenübertreten.
Dieser weitfliegende Gedanke hat sich nicht verwirklichen lassen. Es war ein Irrtum zu
glauben, dass die deutsche Sprache und deutsche Kulturden Slaven gegenüber eine ‚werbende Macht”
habe. Vielmehr wirken auf das Geistesleben der Kinder die von Geistlichen in der Muttersprache
gehaltenen Andachten und polnischen Gebete weit stärker als die Übungen und Daten der deutschen
Schule. Ja gerade der Gegensatz zwischen deutscher Schule und polnischer Seelsorge erhöhte die
Macht der Geistlichkeit, da das Volk jetzt voll empfand, dass es in der Kirche eine Zuflucht finde
auch in nationalen Sorgen.
Gewiss war es zweckmässig, ja notwendig, in allen deutschen und gemischtsprechenden Ge-
meinden den Unterricht in deutscher Sprache zu erteilen, um die Polonisierung deutscher Kinder
zu hindern. Der Fehler jedoch bestand darin, dass die Regierung in allzu starkem Glauben an die
Wirkung der Schule zu weit ging. Sie hätte bedenken müssen — was Kenner des Ostens vorausgesagt
haben —, dass in dem allmählich entstehenden wirtschaftlichen Kampf um die
OÖstmark die Kenntnis der beiden Sprachen ein Machtmittel ist. Deshalb hätte man weder
die polnische Sprache als Unterrichtsgegenstand aus den höheren Schulen be-
seitigen, noch den Polen durch den Schulzwang das Mittel der wirtschaftlichen Überlegenheit
aufzwingen dürfen.