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bis 1. Oktober während vier auf einander folgender Tage durch Rückstau oder
aufgestautes Binnenwasser überschwemmt werden, sind für dieses Jahr die gewöhnlichen
Deichkassenbeiträge zu erlassen.
Der Erlaß kann auf den halben Beitrag beschränkt werden für diejenizen
Grundstücke, welche ungeachtet der Ueberschwemmung mindestens den halen
Ertrag einer gewöhnlichen Jahresnutzung nach Ermessen des Deichamtes
geliefert haben. er Erlaß bleibt ganz ausgeschlossen, wenn nach dem Ermessen
des Deichamres gar kein Schadln durch die Ueberschwemmung verursacht
ist.
S. 9.
Wegen der Naturalleistungen bei Deichgefahr bewendet es bei den all= Raturaoll
gemeinen Bestimmungen vom 14. November 1833. stungen.
Die Grundbesitzer, welche wegen zu großer Entfernung oder wegen Sperrung
der Kommunikation durch Wasser nicht zu den Naturalhuͤlfsleistungen
haben aufgeboten werden koͤnnen, sollen in den Fahren, in welchen ein solches
Aufgebot stattgefunden, einen besonderen verhältnißmäßigen Geldbeitrag zur
Deichkasse leisten.
Der Geldbeitrag wird vom Deichamte und auf Beschwerden von der Regierung
endgülkig fesigesetzt.
Auch sonst in dringenden Fällen, z. B. bei Schließung von Deichbrüchen,
können mit Genehmigung der Regierung Naturalleistungen statt der Geldbeiträge
ausgeschrieben werden.
. 10.
Gusätze zu §#. 18. ff. der allgemeinen Bestimmungen.) K
Mit den vorhandenen Deichen, deren Unterhaltung der Deichverband humerechtk)
übernimmt, gehen in dessen Eigenthum über: stücken.
a) das Dammmeister-Etablissement und die sonstigen Grundstücke des bisherigen
Sternberger Deichverbandes,
b) desgleichen die bei den Separationen als Deichgebiet ausgewiesenen
Landflächen.
Dem Deichverbande soll ferner das Recht zustehen, wie bisher in dem
Vorlande des Sternberger Deiches, und ebenso in dem Vorlande des neuen
Oderdeiches, sowie des bisherigen Frankfunter Oderdeiches, Erde und Rasen zum
Deichbau unentgeltlich zu entnehmen.
S. 11.
Die Zahl der Repräsentanten im Deichamte wird auf vierzehn feslgesetzt. zechräsnten.
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1) Der Domainenfiskus und das Dominium Frauendorf ernennen je Einen o im
Repräsentanten. ute
Jahrzang 1858. (Nr. 4881.) 39 2) Der