74. Abschnitt.
Die Ärzte.
Von
Professor Dr. med. Rudolf Lennhoff,
Berlin.
Literatur:
Hoche, Dr. L. und Hoche, Reg.-Rat: Arztliches Rechtsbuch. Verlag von Gebr. Lüdeking, Hamburg
1906. — Hundeshagen, Dr. K.: Einführung in die ärztliche Praxis. Verlag von Ferdinand Enke. Stutt-
gart 1905. — Joachım, ‘San. -Rat, und Korn, Justizrat: Deutsches ÄArzterecht. Verlag von Franz Vahlen,
Berlin 1911. — Krohne, Reg.-Rat und Medizinalrat Dr.: Ärztliche Praxis und Medizinalgesetzgebung. Verlag
von R. Schoetz, Berlin, 1909. — Lennhoff, Prof. Dr.: Die zukünftige staatsrechtliche Stellung der Arzte
in Deutschland. (Sonderabdr. aus der Medizinischen Reform 1903.) Verlag von Oscar Coblenz, Berlin
1903. — Lennhoff, Prof. Dr.: Aufgaben und Stellung des Arztes in der Arbeiter-Versicherung. Referat,
gehalten auf dem Intern. Kongress für Arbeiterversicherung in Rom 1908. Medizinische Reform. Nr. 46/47, 1908.
Allgemeine mediz. Verlagsanstalt, Berlin.) — Neumann, Dr. H.: ÖOeffentlich rechtliche Stellung der Ärzte.
Verlag von Struppe und Winckler, Berlin. — Priınzıng, San.-Rat. Dr.: Die Ärzte Deutschlands im Jahre 1911.
(Deutsche medizinische Wochenschrift S. 2462, 1912.) Verlag Thieme, Leipzig. — Rabe, Dr. med. Alex: Ärzt-
liche Wirtschaftskunde. Verlag von Dr. W. Klinckhardt, Leipzig 1907. — „Arztund Privatversicherun g,*
Fünf Vorträge gehalten im Seminar für soziale Medizin. "Berlin 1911. Von Stadtrat San.-Rat Dr. Gottstein;
San.-Rat Dr. Boehler; Prof. Dr. Martius; Dr. L. Feilchenfeld; Dr. Schönheimer. (Bibliothek für Soziale Medizin,
Hygiene und Medizinalstatistik. Nr. D, 1912. Herausgegeben von Prof.Dr. Lennhoff.) Verlegt von der Allgemeinen
Medizinischen Verlagsanstalt. Berlin 1912. — Verhandlungen des XXXVIll. Deutschen Arztetages
in Stuttgart am 23./24. Juni 1911. (Arztliches Vereinsblatt für Deutschland, Nr. 824b. 1911.)
Inhalt:
Arzt und Staatsinteresse. — Approbation. — Die rechtliche Stellung des Arztes. — Zahl und
Gruppierung der Aerzte. — Organisation und Vereinswesen.
Arzt und Staatsinteresse.
Die eigentliche Aufgabe der Ärzte besteht darin, Kranke zu behandeln, so dass deren beein-
trächtigte Gesundheit wieder auf den höchsterreichbaren Stand gehoben wird. Die eigentliche
Tätigkeit des einzelnen Arztes gilt also jedesmal der einzelnen Person. Da der Staat ein
Interesse an der Gesundheit der einzelnen hat, so muss sıch auch sein Interesse denen zuwenden,
die sich mit der Behandlung der Kranken befassen. Das Interesse des Staates an der Behandlung
des einzelnen Kranken geht vornehmlich nach zwei Richtungen: erstens, dass der Kranke mög-
lichst wıeder ein gesundheitlich vollwertiges Glied des Volkskörpers werde, zweitens, dass nıcht
von der einen Person aus eine Krankheit auf viele andere Personen übergreift. Daraus folgt an
Staatsinteresse gegenüber dem Arzte, dass dieser entsprechend der auf ihm lastenden Verantwor-
tung über das nötige Mass von Wissen, Können und Pflichtbewusstsein verfügt. Demgemäss hat
der Staat Bildungsanstalten 1) für Ärzte errichtet, zu deren Besuch ein bestimmter Befähigungs-
1) Als Bildungsanstalten kommen in Betracht die Medizinischen Fakultäten an den deutschen Uni-
versitäten mit ihren vielerlei Instituten und Kliniken, wie die militärärztliche ‚‚Kaiser Wilhelmsakademie‘‘
in Berlin. Ausserdem gibt es zahlreiche Anstalten und Vereinigungen für ärztliche Fortbildung, So
die von den Gemeinden errichteten und unterhaltenen und vom Staat beaufsichtigten ‚‚Akademien für
praktische Medizin‘‘ in Cöln und Düsseldorf. Die meisten Vereinigungen oder Anstalten für ärztliche
Fortbildung sind, mit diesen Akademien, angeschlossen an das Deutsche Reichs-Komitee oder an das Preu-
sische Zentralkomitee für ärztliche Fortbildung, in denen auch die Regierungen vertreten sind. Einen be-
sonderen Zweig der Fortbildung pflegt für ganz Deutschland das ‚‚Deutsche Zentral-Komitee für ärztliche
Studienreisen‘‘ in Berlin.