Full text: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche.

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Einleitung; Wirtschaft. 8 3. 
arbeit die alleinige Güterquelle seis), und daß demgemäß der Arbeits- 
ertrag — den sich heute der Unternehmer vermöge seines auf der 
Macht des Kapitals beruhenden wirtschaftlichen Übergewichtes unter 
Abfindung des Arbeiters mit dem notdürftigsten Lohne allein aneigne) 
— allen Gliedern der Gesellschaft gebühre. Sie fordert, daß das Kapital 
zum Gemeingut und der Arbeitsertrag gemeinsam verteilt werde. Die 
Bedeutung, welche die geistige Arbeit und das Wagnis des Unternehmers 
für die Gütererzeugung haben, bleibt dabei unbeachtet. Die Verant- 
wortung, die dieser für eine dem Zwecke und dem Bedürfnis ent- 
sprechende Herstellung trägt, kann aber weder der einzelne Arbeiter noch 
die Gesellschaft übernehmen. Dementsprechend herrscht auch über die 
Ausführung dieser Grundsätze, den s. g. Zukunftsstaat, die größte 
Unklarheit. Es gilt dieses von der Einziehung des beweglichen und un- 
beweglichen Privateigentums, die auf die Dauer undurchführbar sein 
würde, bei der es auch unentschieden bleibt, ob sie mit oder ohne Ent- 
schädigung erfolgen soll. Es gilt ferner sowohl von der Feststellung des 
Güterbedarfs, die von einer Stelle aus gar nicht bewirkt werden kann, 
wie von der Verteilung der Arbeit, welche die freie Wahl der Art und 
des Ortes ausschließen würde, dabei aber der Triebfeder der Selbst- 
erhaltung und des Vorwärtskommens und der Förderung durch Fleiß, 
Familiensinn und Häuslichkeit nicht entbehren kann. Es gilt endlich 
von der Verteilung des Arbeitsertrags, für die es zweifelhaft gelassen 
wird, ob sie nach Leistung oder nach Bedarf erfolgen soll. Obwohl es 
hiernach an jedem Anhalt darüber fehlt, wie die Absichten der Sozial- 
demokratie verwirklicht werden sollen, obwohl diese auch — im Gegen- 
satze zu den auf Selbsthilfe gerichteten Bestrebungens) — die bestehen- 
den Zustände als unverbesserlich ansieht und es an jeder selbständigen 
Reformtätigkeit fehlen läßt, hat sie doch vermöge ihrer umfassenden 
Organisation, ihrer rührigen, alle Mittel benutzenden Tätigkeit, ins- 
besondere der geschickten Ausnutzung jeder hervortretenden Unzufrieden- 
heit eine außerordentliche Verbreitung gefunden, die auch durch das vor- 
übergehende unmittelbare Eingreifen der Staatsgewalts) nicht wesent- 
lich aufgehalten worden ist. Während die Sozialdemokratie sich auf 
fortgesetzte Bearbeitung der Massen beschränkt und durch diese den 
Kampf gegen das Kapital, wenn möglich friedlich und erst wenn nötig 
gewaltsam beilegen will, haben sich ihre ungeduldigeren und rücksichts- 
loseren Elemente (Anarchisten) abgesondert, die durch Schrecken und 
gewaltsame Zerstörung diesen Kampf zu fördern suchen. Das Endziel 
beider ist dasselbe und gegen diese agitatorisch-politische Tätigkeit tritt 
die soziale Fürsorgetätigkeit in der Sozialdemokratie zurück. 
5) § 2 Anm. 9.
	        
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