VI Vorwort zur zweiundzwanzigsten Auflage.
Das Werk entspricht hiernach einem doppelten Zwecke. Es enthält
eine fortlaufende systematische Darstellung unserer öffentlichen Rechts-
zustände und daneben eine gleichmäßig geordnete Zusammenstellung aller
in den verschiedenen Sammlungen zerstreuten Vorschriften. Es wird
damit ebensowohl dem gerecht, der über die maßgebenden Grundsätze
Aufklärung sucht, als dem, der die Gesetze selbst einsehen und wissen
will, an welcher Stelle er die einzelne Bestimmung zu suchen hat.
Das Anwachsen des Stoffes, welches diese umfassende Aufgabe mit
sich brachte, nötigte auf der anderen Seite zu tunlichster Beschränkung,
da nur bei mäßigem Umfange das Werk seinem Zwecke entsprechen und
auch solchen Kreisen zugänglich gemacht werden konnte, die größere Kosten
oder längere Zeit auf dasselbe nicht zu verwenden vermögen. Die Er-
örterung ist deshalb überall auf die Hauptgrundsätze eingeschränkt unter
Ausscheidung sowohl der Streitfragen, die mit der beliebten Meinungsver-
gleichung und Streiterörterung unsere Lehrbücher füllen, als der umfang-
reichen Ausführungsvorschriften, die unsere Gesetze und deren Bearbei-
tungen so weitläufig, unübersichtlich und trocken erscheinen lassen. Beides
war für den vorliegenden Zweck entbehrlich. Die Erörterung der Streit-
fragen würde nur einer Minderzahl von Lesern Interesse geboten haben,
denen Einzelwerke ohnehin leicht zugänglich sind, und die Ausführungs-
bestimmungen haben nur für die unmittelbare, praktische Anwendung Wert,
bei der die Einsicht der Gesetze und Anweisungen selbst doch nicht zu
umgehen ist und ein Hinweis auf diese ausreichend erscheint. Auch die Lite-
ratur ist dieserhalb eingehend berücksichtigt worden. Auf diesem Wege hat
der Umfang des Werkes unbeschadet seiner Vollständigkeit wesentlich einge-
schränkt werden können.
Aus gleichem Grunde ist Fassung und Ausdrucksweise möglichst kurz,
zugleich aber auch möglichst einfach gehalten. Die Darstellung soll recht
vielen verständlich und in gutem Sinne des Wortes volkstümlich sein.
II. Der angegebene Zweck forderte weiter eine tunlichst klare und
übersichtliche Einteilung, welche die einzelnen Teile als vollständige
und abgerundete Bilder hervortreten ließ, diese aber zugleich fortlaufend
zu einem einheitlichen Ganzen aneinanderreihte. Nur so war es möglich,
vieles und manigfaltiges zu bringen, ohne darüber das Ganze und seine
leitenden Gesichtspunkte aus dem Auge zu verlieren.
Die Einleitung bringt die allgemeinen Grundsätze über Staat, Recht
und Wirtschaft1), und die folgenden neuen Kapitel zeigen, wie auf diesen
* 1) Die früher in der allgemeinen Ein= schaftspflege betreffenden 9. Kap. bildeten,
leitung gemachten Angaben über Beden= jedoch auch für den übrigen Teil des
tung und Einteilung des Werkes sind in Werkes, inbesondere für das die Finanzen
der neuen Auflage in das Vorwort ausge= betreffende 5. Kap. in Betracht kommen,
nommen. Dagegen haben Grundsätze in der allgemeinen Einleitung ihren Platz
und Geschichte der Volkswirtschaft, die gefunden.
seither die Einleitung zu dem die Wirt-