Full text : Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

Die  staatsrechtliche  Stellung  der  Territorien  innerhalb
  der  Nordamerikanischen  Union.

Von

Dr.  SCHLIEF  auf  Nippern  bei  Nimkau.

Zu  den,  ihrem  staatsrechtlichen  Charakter  nach  am  schwierigsten
  bestimmbaren  Gebilden,  welche  sich  in  zusammengesetzten
Staaten  thatsächlich  vorfinden,  oder  doch  der  Natur  der  Sache
nach  vorfinden  können,  gehören  die  sog.  „Reichsländer,*  welche
sich  nicht  ohne  Weiteres  in  den  Rahmen  des  Ganzen  einfügen,
sondern  eine  Ausnahmestellung  insofern  einnehmen,  als  sie  nicht
einer  autonomen  Particulargewalt  unterstehn;  und  gerade  Amerika
weist  eine  grosse  Anzahl  von  Beispielen  dafür  auf:  nämlich  neben
dem  sogen.  „District  von  Columbia“  die  Territorien,  deren  Entwickelungsgang
  in  der  kurzen  Geschichte  des  Landes  von  der
einschneidendsten  Bedeutung  geworden  ist.  Nicht  sowohl  ihre
innere  Organisation,  welche  man  im  Wesentlichen  kennt,  wenn
man  die  „Verfassung  der  Vereinigten  Staaten“  studirt  hat,  da
sie  lediglich  eine,  natürlich  mit  den  entsprechenden  Aenderungen
versehene  COopie  derselben  ist,  als  das  rechtliche  Verhältniss,  in
welchem  sie  sich  innerhalb  der  Union  befinden,  bietet  der  juristischen
  Betrachtung  einen  sehr  anziehenden  Gegenstand  dar  und
erscheint  ganz  insbesondere  für  Deutschland  von  Wichtigkeit,
um  desswillen,  weil  sich  daraus  sehr  beherzigenswerthe  Schlüsse,
nicht  nur  für  die  Stellung  solcher  Länder,  wie  Elsass-Lothringen
es  ist  und  vielleicht  gelegentlich  noch  manche  andere  es  inner-