126 8 17. Staatenbund und Bundesstaat.
kratischen Einrichtungen des Referendums und der Volksinitiative
S. 95) ausfgenommen wurden.
Hiernach war die Schweiz von 1815—1848 ein Staaten-
bund und ist seither ein Bundesstaat.
2. Die Niederlande.
Kaiser Maximilian I. hatte durch seine Verheiratung mit
Marie v. Burgund (1477, „Tu telix Austria nube“) die Nieder-
lande für das Haus Labsburg erworben. Sein Enkel Kaiser
Karl V. machte 1549 die niederländischen Provinzen zu
einem Staatsganzen, dem burgundischen Kreis. Nach Karls
Abdankung (1556) fielen die Niederlande an seinen Sohn Phi-
lipp II. von Spanien. Die nunmehr einsetzende Gegenreformation
veranlaßte die Protestanten zum Zusammenschluß im Geusen-
bund (Wilhelm von Oranien, Egmont, Horn), der aber durch
den Herzog von Alba gesprengt wurde. Nach jahrelangen Wirren
entstand auf der Grundlage der Utrechter Union (1579) die
Republik der Vereinigten Niederlande, ein Staa-
tenbund, der verschiedene Provinzen umfaßte, deren Deputierte
(Regenten) sich seit 1593 als Generalstaaten im Haag ver-
sammelten. An ihrer Spitze stand als Statthalter zuerst Moritz
von Oranien, sodann sein Bruder Friedrich Heinrich (Vater
der Louise Henriette, Gemahlin des Großen Kurfürsten). Dessen
Enkel Wilhelm III. wurde 1674 Erbstatthalter der Niederlande
(1689 König von England, S. 76). Als er aber 1702 ohne Leibes-
erben starb, wurde die Statthalterwürde zunächst abgeschafft
und erst 1747 in der Person Wilhelms IV., eines Prinzen der
oranischen Seitenlinie Nassau-Dietz, wiederhergestellt, in der sie
nun erblich wurde. 1795 wurden die Niederlande in eine
Batavische Republik, 1806 in ein Königreich Hol-
land unter Napoléons Bruder Ludwig verwandelt, 1810 in
Frankreich einverleibt. Durch die Wiener Schlußakte (9. Juni
1815) wurde das katholische Belgien und das protestantische Hol-
land zu einem Königreich unter Wilhelm I., dem Sohne des
1795 verstorbenen Erbstatthalters Wilhelm V., vereinigt, mit
dem Luxemburg in Personalunion vereinigt wurde (S. 109).
1815 wurde eine neue Verfassung durch die nunmehr in zwei
Kammern geteilten Generalstaaten angenommen. 1830 löste sich
in Verfolg der französischen Julirevolution Belgien von Holland
los und wählte Leopold 1. von Sachsen-Koburg zum König.
In Holland wurde 1848 ein neues Grundgesetz verkündet, das
1887 im liberalen Sinne revidiert wurde.
Hiernach waren die Niederlande von 1579—1795 ein
Staatenbund und sind seither ein Einheitsstaat.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Die englischen Ansiedlungen von Nordamerika erfreuten
sich von vornherein einer großen Selbständigkeit. Die englischen
Bestrebungen, diese Selbständigkeit zu beschränken, führten zur
Unabhängigkeitserklärung (4. Juli 1776), in der auch zuerst die
natürlichen Grundrechte verkündet wurden (S. 12). Durch die
Konförderationsartikel vom 8. Juli 1778 traten die beteiligten