Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

8 19. Staatsfunktionen. Allgemeines. 139 
tätigkeit frei ist, soweit für ihre Ausübung lediglich poli- 
tische (Zweckmäßigkeits-) Erwägungen leitend sind. Be- 
trachtet man die drei Grundfunktionen der Staatstätigkeit: 
Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung von diesem Ein- 
teilungsgrunde aus, so ergibt sich das folgende. 
a. Die Gesetzgebung 
des Staates ist grundsätzlich frei (S. 24). Eine 
Bindung der staatlichen Gesetzgebung ergibt 
sich jedoch: 
a. aus völkerrechtlichen Rücksichten, inso- 
fern als sich der vertragsmäßig gebundene Staat von 
seinen vertraglichen Verpflichtungen durch einseitigen Ge- 
setzgebungsakt nicht befreien kann, ohne das Völkerrecht 
zu verletzen. Die Aufrechterhaltung des Völkerrechts wird 
aber von jedem der an der Kulturgemeinschaft beteiligten 
Staaten erwartet, wenn auch eine Obergewalt fehlt, die 
die Befolgung der völkerrechtlichen Regeln erzwingen 
önnte; 
b. bei Staatenverbindungen, insofern als 
die Gliedstaaten vielfach in ihrer Betätigungsmöglichkeit 
durch den Oberstaat beschränkt sind (S. 102 f.a; 
c. aus Vorschriften der Verfassungen, 
insofern die hierin festgestellten Rechtsgrundsätze nicht 
durch einfaches Gesetz geändert werden können, sondern 
nur auf dem Wege der Verfassungsänderung. 
8. Die Rechtsprechung 
ist grundsätzlich gebunden. Der Richter hat den 
ihm vorgelegten Tatbestand nach den bestehenden Rechts- 
normen zu beurteilen; er hat das Recht zu finden, nicht 
zu schaffen. Immerhin muß auch dem Richter eine ge- 
wisse diskretionäre Macht gegeben sein. In früherer 
Zeit — so besonders das ALR. — versuchte man, dem 
Richter durch Einzelvorschriften für tunlichst alle Zweifel- 
fälle gesetzliche Anweisungen zu geben (sog. kasuistische 
Gesetzgebung). Heute ist man sich klar darüber, daß 
es unmöglich ist, alle Wechselfälle des Lebens voraus- 
zusehen und durch gesetzliche Regeln zu entscheiden (so 
schon D. 1, 3, 10). Die modernen Gesetzbücher stellen 
daher nur die wichtigsten Leitsätze auf und überlassen es
	        
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