Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

258 8 36. Anh. z. § 35. Die polit. Parteien im Reichstag. 
tag, Fall Spahn 1899). Die Stellvertretungskosten trägt 
das Reich oder der Einzelstaat (RG. vom 18. Mai 1907 
14, Pr. Staatsministerialbeschl. vom 4. Okt. 1867 
und 24. Oktober 1869; für die Kommunalbeamten ist die 
Frage bestritten). 
4. Die Annahme eines besoldeten Reichs= oder 
Staatsamts oder das Aufrücken in ein höheres oder 
höher besoldetes Amt im Reichs= oder Staatsdienste hat 
den rm2i des Reichstagsmandats zur Folge (N. 
Art. 21). 
Auch wenn ein Reichstagsmitglied die Wählbarkeit (S. 250) 
einbüßt, z. B. in Konkurs gerät, verliert es richtiger Ansicht 
nach sein Mandat. - 
8 36. Anhang zu 8 35. Die politischen Parteien im 
Reichstag.“) 
a. Die Parteibildung in Deutschland. 
1. übersicht der Parteientwickelung. 
Partei bedeutet im öffentlichen Leben die Zusammenfas-t 
sung einer Personenvielheit zu einer einem gemeinsamen poli- 
tischen (S. 248) Ziele zustrebenden, durch gemeinsame Anschau- 
ungen und Interessen zusammengehaltenen Einheit. In Deutsch- 
land beginnt die große parlamentarische Entwickelung, die in 
England bis in die Zeiten Heinrichs I. (Charta libertatum, 1100) 
und Johannes ohne Land (Magna charta libertatum, 1215, S. 101) 
zurückgeht, erst mit dem Sturmjahre 1848. Zwar hatten einige 
kleinere Staaten schon — in Erfüllung der in der Deutschen Bun- 
desakte gegebenen Verheißung (S. 515) — um 1820 Verfassungen 
und Volksvertretungen erhalten (Sachsen-Weimar 1816, Bayern 
#und Baden 1818, Württemberg 1819, Hessen-Darmstadt 1820); 
der größere Teil Deutschlands, insbesondere die beiden Groß- 
staaten Osterreich und Preußen, erhielt aber erst durch die März- 
ereignisse des Jahres 1848 die Möglichkeit parlamentarische 
Betätigung. - 
Die darauf folgenden 20 Jahre waren hinsichtlich der 
äußeren Politik von dem Kampf um die Neugestaltung Deutsch— 
*) Grotewold, Die Parteien des Deutschen Reichs— 
tags (08); Jungheim, Reichstagshandbuch (12); Mahler, 
Die Programme der politischen Parteien (3. A. 11); Nau- 
mann, Die politischen Parteien (10); Salomon, Die deut- 
schen Parteiprogramme (07); Specht-Schwabe, Reichstags- 
wahlen 1867—1907 (04, 08); Rehm, Deutschlands politische 
Parteien (12). Vgl. auch den Abschnitt „Die politischen Par- 
teien“. in Deutschland“ in Labands Handbuch der Politik“ 
(2. A. 19).
	        
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