Object: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

8 1. Grundbegriffe und Einteilung. 7 
b. nach den Gebieten der politischen Betätigung: 
äußere, innere, Wirtschafts= (Handels-, Gewerbe-, Zoll-, 
Steuer-, Finanz-) Politik usw. 
b. Einteilung des Werkes. 
Das Werk zerfällt in drei Bücher. 
BuchI enthält das Allgemeine Staatsrecht, 
d. h. die theoretische Erklärung des Staates überhaupt, 
seiner begrifflichen Grundlagen und Aufgaben, im wesent- 
lichen vom rechtlichen Standpunkt aus, aber unter steter 
Berücksichtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen 
Verhältnisse. 
Buch II behandelt das besondere Staatsrecht 
des Deutschen Reichs, Buch III das besondere 
Staatsrecht Preußens als des größten deutschen 
Bundesstaats.
	        
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