Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

§ 46. Gewerbliche Arbeiter. 357 
2 Wochen bei Gesellen und Gehilfen, 6 Wochen zum Quartals- 
schluß, mindestens ein Kalendermonat bei Betriebsbeamten; andere 
Fristen müssen für beide Teile gleich sein). 
2. Koalitionsfreiheit. 
Zwecks tatsächlicher Durchführung der Freiheit in 
der Gestaltung des Arbeitsvertrages stellt die GewO. den 
Grundsatz auf, daß sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer 
berechtigt sind, sich zur Erlangung günstiger Lohn= und 
Arbeitsbedingungen zu verabreden und zu vereinigen. 
Demgemäß werden alle gegen solche Verabredungen 
und Vereinigungen gerichteten Verbote und Strafbestim- 
mungen für aufgehoben erklärt (8 152 I). 
a. Das Mittel der Arbeitnehmer, ihre Lohn- 
oder Arbeitsbedingungen zu verbessern, besteht in der 
Arbeitseinstellung, dem Ausstand (Streik, 
strike)“), das nicht nur verwendet wird zwecks Erhöhung 
der Lohnsätze, sondern vielfach auch zwecks Durchsetzung 
der Entfernung mißliebiger Vorgesetzter oder (nicht organi- 
sierter, s. unten) Mitarbeiter und der Wiedereinstellung 
entlassener Arbeitsgenossen. 
Das Kampfmittel der Arbeitgeber, das in der 
Regel nicht angriffsweise, wie der Streik, sondern ver- 
teidigungsweise angewendet wird, ist die Aussperrung 
(lockout), d. h. die Entlassung der Arbeiter. Ein Streik ist 
bei längerer Dauer nur durchführbar bei gefüllten Streik- 
kassen. Er wird daher um so schneller sein Ende er- 
reichen, je mehr Arbeitslose von den Streikkassen zu 
unterhalten sind. 
Beide Kampfmittel haben erst in den Arbeiter= bzw. 
Arbeitgeberorganisationen (S. 359) ihre vollendete Aus- 
bildung erhalten. 
8. Streik und Aussperrung sind hiernach erlaubte 
Mittel des Kampfes um den Arbeitsvertrag. Eine diesen 
betreffende öffentliche Versammlung bedarf nicht einmal 
der sonst bei politischen Versammlungen erforderlichen An- 
zeige bei der Polizeibehörde (Ver G. 8§ 6 III; vgl. jedoch 
*) Maschke, Boykott, Sperre und Aussperrung (11); 
Melsbach, Vertragsbrüchige Streiks (12); Meyer, Statistik 
(07); Schwittau, D. Formen d. wirtschaftl. Kampfes (12); 
Skarzynski, Arbeitsausstände (08). «
	        
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