#*# 46. Gewerbliche Arbeiter. 361
8. Die Arbeitgeberverbände (Unterneh-
merverbände) haben sich — gehemmt durch die Kon-
kurrenzfurcht — erst in neuerer Zeit gebildet und sind
hauptsächlich in zwei Organisationen zusammengefaßt:
a. Der „Hauptstelle Deutscher Arbeitgeberverbände“,
gegründet 1904 vom „Zentralverband Deutscher Indu-
strieller", der (1876 von v. Kardoff-Wabnitz gegründet,
später von H. A. Bueck geleitet) die Schwerindustrie ver-
tritt, und
b. dem „Verein Deutscher Arbeitgeberverbände“, ge—
gründet 1904 und alle Arten von Arbeitgebern umfassend.
Die Unternehmerverbände umfaßten 1913 etwa 150 000 Mit-
glieder, die etwa 4,6 Millionen Arbeiter beschäftigten.
Nicht mit diesen Kampforganisationen zu verwechseln sind
die ebenfalls als „Unternehmerverbände“ bezeichneten Vereini-
gungen von Gewerbetreibenden zur gemeinschaftlichen Förderung
ihres Gewerbebetriebs. Solche Vereinigungen (Kartelle im
weit. Sinne)“) treten in den verschiedensten Formen auf, als
(H. 1 § 122):
1) Ringe (corners, pools), d. h. spekulative Gelegenheits-
gesellschaften zur Erhöhung der Preise eines gewissen Artikels
(Spiritus, Getreide, Kupfer) durch Aufkaufen und Zurückziehen
der Waren aus dem freien Verkehr (Hervorrufung einer
„Schwänze'):
2) Kartelle (im eng. Sinne), d. h. gesellschaftliche,
auf längere oder kürzere Dauer berechnete Vereinigungen selb-
ständig bleibender Unternehmer zwecks gemeinsamer Re-
gelung von Produktion, Bezug oder Absatz von Waren. Eine
festere Organisation bildet in der Regel das Syndikat, eine
storganisierte Verbindung, die nicht nur auf dem Wege wechsel-
seitiger, vertragsmäßiger Bindung die Bezugs= und Absatzverhält-
nisse regelt, sondern — meist in der Form der Aktiengesellschaft
oder GmbH. — eine selbständige, in den Geschäftsbetrieb der Kar-
tellgenossen mehr oder minder tief eingreifende Zentralstelle
schafft.
3) Trusts, frz. Omnium (besonders in den Vereinigten
Staaten); die schärfste Form des Zusammenschlusses unter tat-
sächlicher Beseitigung der Selbständigkeit der einzelnen Betriebe.
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*) Literatur zum Kartellrecht. Denkschrift
d. Reichsamts d. Innern (06, 08); Flechtheimn, Deutsches Kar-
tellrecht (1 12); Haenig, Techn. Wirtschaftskunde (I 11); Hütt-
ner, Recht d. Kartelle (09); Kestner, Organisationszwang
(12); Liefmann, Kartelle u. Trusts (2. A. 10); Nicklisch,
Kartellbetrieb (09); Silberberg, Handbuch (10).