Full text: Das öffentliche Recht des Deutschen Reichs. I. Teil. Lehrbuch des Staats- und Verwaltungsrechts. (1)

§ 54. Schiffahrt. 393 
Die außerordentliche Wegebaulast der Unternehmer von Fabriken 
usw. mit Rücksicht auf besondere Inanspruchnahme öffentlicher 
Wege ist geregelt durch das PrG. vom 18. August 1902, betr. 
die Vorausleistungen zum Wegebau. 
2. Die Benutzung der Wege ist teils durch Reichs- 
recht (ogl. z. B. StGB. 8 366), teils durch das — sehr 
zersplitterte — Landesrecht geordnet. 
a. Für die alten preußischen Provinzen sind von Bedeu- 
tung die KglV. vom 17. März 1839, betr. den Verkehr auf 
den Kunststraßen (nur noch teilweise gültig), die zusätzlichen Vor- 
schriften zur AKO. vom 29. Februar 1840 und das PrG. vom 
20. Juni 1887, mit Bestimmungen über die Beschaffenheit der 
Räder, der Ladung, Anhalten usw. Benutzungsgebühren kommen 
vielfach noch vor bezüglich der Kreis-, Gemeinde= und Privat- 
chausseen (vgl. PrG. vom 27. Mai 1874, betr. die Einstellung 
der Erhebung des Chausseegelds auf den Staatsstraßen); die Ver- 
leihung des Rechts zur Erhebung (vgl. ALR. II, 15, 90 ff.) ist 
1908 dem Minister der öffentlichen Arbeiten und von diesem auf 
die Regierungspräsidenten übertragen worden. Vgl. noch den 
Tarif vom 29. Februar 1840 mit Nachträgen vom 6. Juni 1904 
und 23. April 1908. 
8. Wegepolizeibehörde (ZustG. 88 55 ff.) ist im 
allgemeinen die Ortspolizeibehörde; doch liegt die Chausseepolizei 
auf dem flachen Lande dem Landrat, die Chaussee bau polizei dem 
Regierungspräsidenten ob. Privatwege unterstehen der Wege- 
polizei nicht, können aber selbstverständlich nach allgemeinen 
Grundsätzen, z. B. AL. II, 17, 10 (S. 661), Anlaß zu polizeilichem 
Einschreiten heeten. 
§ 54. Schiffahrt.“) 
a. Begriff der Wasserst raßen. 
1. Wasserstraßen sind: 
a. das Meer, von dem aber nur die Küstengewässer 
(S. 20) und die Seehäfen als Teile des Staatsgebiets 
Gegenstand der staatlichen Gesetzgebung und Verwaltung 
sind; 
  
*) Literatur: Zum a, Basser GE, die Ausgaben von: 
Bitta und v. Kries (13), G te schalt (13 Herme# (13, 
Hipp l (13), W22 un Reichau (13), Wulff und 
Herold (13). Zum Schiff Abg. die Ausgaben von Geigel 
(12), Mdddhh (12), ½ Zum Iay Wasser G. 
23. 3. O7 die Ausgaben von: Brenner (08), Esman 
e er 
(08), Harster und Casimir (08). Zum Säch s 58 
(10). Zum Bad Wasser G. v. 26. 6. 99 von: Wiener (1900). 
* 
a 
v. 12. 3. 09 von: Ferchland (09), Meyer (10), Sch
	        
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