508 8 77. Die Staatsverwaltung und staatliche Selbstverwaltung.
Abteilungen für Inneres und seit 1911 (s. oben) eine
Abteilung für Medizinalangelegenheiten.
Unter ihm stehen („von ihm ressortieren“) u. a. das Polizei-
präsidium in Berlin, das statistische Landesamt, die Landgendar-
merie (neben dem Kriegsminister), die Prüfungskommission für
höhere Verwaltungsbeamte (gemeinschaftlich mit dem Finanz-
ministerium).
Das Ministerium des Innern wurde in den Jahren 1830
bis 1842 „Ministerium des Innern und der Polizei“ genaunt;
die Zeitungen bezeichnen es auch heute noch zuweilen als „Polizei-
ministerium“.
c. Das Finanzministerium (1810)
in drei Abteilungen: für das Etats= und Kassen-
wesen; für die direkten Steuern (unter dem Generaldirek-
tor der direkten Steuern); für die Zölle und indirekten
Steuern (unter dem Generaldirektor der Zölle und in-
direkten Steuern).
Ihm untersteht die gesamte Finanzverwaltung, die Auf-
stellung des Etats und die Kontrolle über die staatlichen Ein-
nahmen und Ausgaben. Von ihm ressortieren u. a. die Direktion
für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin, die Oberzoll-
direktion für Berlin und die Provinz Brandenburg, die übrigen
Oberzolldirektionen, die Seehandlung nebst dem Kgl. Leih-
amte, die Zentralgenossenschaftskasse, die Hauptverwaltung der
Staatsschulden sowie die Generallotteriedirektion und die Münze
in Berlin. «
d. Das Justizministerium (1810)
als oberste Justizverwaltungsbehörde mit einem Un—
terstaatssekretär und jetzt drei Ministerialdirektoren (vgl.
Z. I § 311). Ein Einfluß auf die gerichtlichen Ent-
scheidungen steht ihm nicht zu (vgl. Z. 1 § 8), wohl aber
eine Aufsicht über den Geschäftsbetrieb der Gerichte (Z. 1
§ 31). Es zerfällt in drei Abteilungen: für Justizver-
waltung; für Zivilsachen, Bausachen; für Strassachen,
Gefängniswesen.
Von ihm ressortieren die Oberlandesgerichte (Oberstaats-
anwaltschaften) und die Justizprüfungskommission.
e. Das Kriegsministerium (1810)
als Verwaltungsbehörde für die militärischen Ange-
legenheiten Preußens und derjenigen Staaten, welche mit
Preußen Militärkonventionen geschlossen haben. Es zer-
fällt in vier Departements, die Remonteinspektion und die