§ 77. Die Staatsverwaltung und staatliche Selbstverwaltung. 599
Medizinalabteilung. UÜber das Verhältnis zum Reiche vgl.
oben S. 291.
f. Das Ministerium der geistlichen und
Unterrichtsangelegenheiten („Kultusministe-
rium“, 1817),
abgezweigt vom Ministerium des Innern (oben S.
597). Es zerfällt in die Abteilungen: für die geistlichen
Angelegenheiten, für das Hochschulwesen, für höhere Lehr-
anstalten, für Kunst und Wissenschaft, für die Elementar-
unterrichtsangelegenheiten; die Medizinalangelegenheiten
werden seit 1. April 1911 vom Ministerium des Innern
bearbeitet. Das Ministerium ist außerdem berufen zur
Ausübung des Kirchenregiments in den neuen Provinzen
(in den alten besteht hierfür der Evangelische Oberkirchen-
rat, vgl. Ki. § 12a 2 d).
Von ihm ressortieren z. B. die Akademie der Wissenschaften
in Berlin, die Königliche Akademie in Posen, die Universitäten
und technischen Hochschulen, die Kunstschulen in Berlin und
Breslau, die Provinzialschulkollegien sowie die Charité in
Berlin, endlich die größtenteils unter Mitwirkung des Staats von
der 1910 begründeten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft errichteten Kai-
ser-Wilhelm-Institute, namentlich in Berlin-Dahlem.
g. Das Ministerium für Handel und Ge-
werbe (1848, ebenfalls vom Ministerium des Innern
abgezweigt, S. 597). Ihm untersteht seit 1890 auch das
gesamte Berg-, Hütten= und Salinenwmesen. Es zerfällt
in vier Abteilungen: Abteilung für Berg-, Hütten= und
Salinenwesen (unter dem Oberberghauptmann); Handels-
abteilung; Gewerbeabteilung; Abteilung für das Hand-
werk, das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbe-
förderung.
Von ihm ressortieren z. B. das Landesgewerbeamt, die
Kgl. Porzellanmanufaktur in Berlin (S. 679), die Eichungsbe-
hörden, das Prüfungsamt für Gewerbeaufsichtsbeamte und die
Oberbergämter.
h. Das Ministerium für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten (1848 vom Handelsministe-
rium abgezweigt, S. 597). Es führt seit 1878 auch die
bisher dem Finanzministerium unterstellte Verwaltung der
Domänen und Forsten. Es zerfällt in drei Abteilungen
(Landwirtschaft, Domänen, Staatsforsten, letztere unter
dem Oberlandforstmeister).