Metadata: Sachsen in großer Zeit. Band III. Die Kriegsjahre 1916-1918. (3)

wich (1705), Berlin (1748), St. Petersburg, Karolinen- 
tal (1731), das genau nach dem Pariser Plane hergestellt 
werden sollte, bei dem es aber schließlich bei der Um- 
mauerung eines der vorgesehenen neun Höfe geblieben ist, 
in Pest (1727), Wien (1783), Pettau. Auch in Celle 
(1l1680/81), München (1699), Rybnik (1790), Stolp, Carls- 
hafen, Tyrnau, Podiebrad, Brandeis, Pardubitz, Leopold- 
stadt, Eibenschütz u. a. wurden „Gnadenhäuser“„„Lazarette“, 
„Versorgungshäuser“ errichtet. Wenn also Ludwigs XIV. 
Praachtbau nicht nur aus Mitempfinden mit den Kriegs- 
krüppeln errichtet war, sondern auch den politischen Zweck hatte, 
ein weithin leuchtendes Wahrzeichender 
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Danach hat Sachsen in durchaus richtiger Erkenntnis 
einem Gedanken die Gefolgschaft versagt, der auch von der 
Neuzeit, namentlich auch nach den Erfahrungen über die 
Invaliden aus den amerikanischen Bürgerkbriegen, allgemein 
als unzweckmäßig abgelehnt wird. Infolgedessen können wir 
kein Bild von einem Invalidenhaus in Sachsen unseren 
Lesern bieten: außer dem bkleinen zu einem solchen um- 
gebauten Heim, das 1872 von Frau Simon in Loschwitz bei 
Dresden aus eigenen Mitteln für invalide Krieger aus dem 
siebziger Kriege errichtet worden war, und einem Versor-- 
gungshaus allgemeiner Art, dem — „Armen-, Jucht= und 
  
Fürsorge gegenüber dem vorher beste- 
henden Elend der Kriegskrüppel zubilden 
und zur Verherrlichung des Sonnen- 
konigs beizutragen, so lag hier doch 
zweifellos eine Schule machende Tatuauf 
dem Gebiet der Invalidenfürsorge vor. 
Bei dieser Zeitrichtung ist es also 
auffallend, daß Sachsen niemals ein 
Invalidenhaus errichtet hat, besonders 
aber, daß König August der Starke, 
der doch das Großzügige und Prunk- 
volle liebte, für seine Invaliden auch 
ein warmes Interesse hegte, nicht 
an den Bau eines Invalidenhauses 
herangetreten ist. In Wirklichkeit hat 
er dem Gedanken einer solchen Grün- 
dung sich nicht entzogen, ihn vielmehr 
eingehend erwogen. Er bestimmte auch 
einen neuerlichen Abzug von einem 
Groschen, der „den Perzipienten bei 
der Kriegskasse, da er weder von den 
Löhnen noch von den Bey-Montu- 
ierungs-Geldern“ (d. h. denen für 
Halstuch, Hemd, Gamaschen, Schuhe, 
Handschuhe) sich erübrigen ließ, von # 
den zurückbleibenden Kleidergeldern einbehalten werden sollte. 
Zeitweise geschah dies sogar bei den Beamten, die niemals 
in das Invalidenhaus aufgenommen hätten werden können, 
und die deshalb später um Erlaß einkamen! Die Gelder 
wurden angesammelt, aber das Invalidenhaus kam nicht 
zustande, wohl auf das Gutachten Generalfeldmarschall 
v. Flemmings 1726 hin. H. F. v. Flemmings „Voll- 
kommener teutscher Soldat“ 1726 ist, wie Ludwigs 
„Recht der Invaliden“ 1707, für Inwalidenhäuser, er 
aber empfiehlt, man solle „den Leuten Traktament 
geben für den Unterhalt mit Frauen und Kindern und 
höchstens kleine Häuschen aptieren“, in denen sie sich 
gemeinsam von Aufwartefrauen beköstigen lassen könnten. 
Auch das auf dem Sand von Alt-Dresden neugebaute Pesi- 
bauo ist zu dem Zweck der Invalidenunterbringung ins Auge 
gefaßt worden, ebenso späterhin die Waisenhäuser. Noch 
wiederholt wurden Gelder für den gleichen Zweck angesam- 
melt. 17685 wurde sogar ein Lotterieplan zur Erbauung eines 
Invalidenhauses ausgearbeitet, der aber mit verschiedenen 
recht triftigen Gründen, auch finanzieller Art, widerraten 
wird. „Ubrigens“, heißt es dabei, „ist die Erbauung des 
Invalidenhauses mehr vor die Pracht. Sowohl Aufführung 
der Gebäude und derselben Unterhaltung, als die Anschaf- 
fung der Gerätschaften, Holz und Licht sind zu kostbar.“ 
Die Hälfte der Invaliden hätten Frauen und Kinder, welche 
in das Invalidenhaus nicht aufgenommen werden könnten. 
Den Invaliden sei „mehr mit einer Provision gedient, welche 
sie in ihrer Heimat verzehren können“. Dies sei auch dem 
Lande nützlicher, „da sie an den Orten, wo sie wohnen, doch 
immer noch zu etwas zu gebrauchen sind“. So wurde 
schließlich der Gedanke fallen gelassen und die Gelder der 
sonstigen Invalidenversorgung zugeführt. 
  
Invalidenheim der Frau Simon, Loschwitz um 1872 
Waisenhaus“ in Waldheim, das auch Invaliden eine Ruhe- 
stätte bot. Ganzinvaliden, die nicht bei Verwandten oder 
bei der Landbevölkerung Unterkunft unter Dach und Fach 
fanden oder in einem der von Flemming empfohlenen kleinen 
Häuschen, das sie gelegentlich sich selbst, nicht selten unter 
Schulden, erbauten, wurden nämlich, unter ÜUbernahme des 
Kostgeldes durch die Invalidenkasse (jährlich 30 Taler 6 Gro- 
schen 11 / Pfennig, außerdem 6 Taler Kleidergeld finden 
sich einmal für einen Ausgedienten verzeichnet), hier unter- 
gebracht. Auch auf anderem Wege gelangte der eine oder 
andere abgedankte Soldat hierher: wenn er nämlich beim 
Betteln betroffen worden war! Dann kam er allerdings nicht 
in jene Abteilung, wo freiwillig sich zurückziehende Aus- 
trägler, auch aus anderen Ständen, untergebracht waren, 
aber wenigstens auch nicht zu den „Züchtlingen“. Er wurde 
auch unter diesen Umständen als „Armer“ geführt. 
Noch einmal tauchte im Jahre 1863 der Gedanke an ein 
Invalidenhaus auf. Hauptmann von Meerheimb hatte im 
„Kamerad“ unterm 24. Oktober die Errichtung eines In- 
validenhauses in warmer Weise befürwortet. Darauf riet 
ein Kamerad entschieden von einem solchen Unternehmen 
ab: ein Invalidenhaus würde den sächsischen Verhältnissen 
nicht entsprechen. Das passe mehr für große Staaten, wo# 
die von der Heimat losgerissenen Soldaten 30—40 Jahre 
in der Armee dienen und nach ihrer Entlassung niemanden 
mehr haben, der sich um sie bümmert. Jeder werde ein- 
gestehen, daß er das Kasernenleben gründlich satt bekommen 
habe, ein Invalidenhaus würde aber doch nur die Fort- 
setzung eines solchen sein. Uberdles sorge auch der sächsische 
Staat durch Anstellung im Fivildienst für seine Invaliden, 
so daß er glaube, es bedürfe in Sachsen nur eines Unter- 
stützungsfonds nicht nur für die Invaliden, sondern über-
	        
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