66 § 10. Einteilung der Staatsformen.
archie — Tyrannis — Aristokratie — Oligarchie — Demokratie
— Ochlokratie — Monarchie ufsw.
2. Macchiavelli.
Niccolo di Bernardo dei Machhiavelli (1469—1527) erscheint
— im Gegensatz zu seiner sonst betätigten republikanischen Ge-
sinnung — in seinem an Lorenzo de Medici gerichteten, 1514
verfaßten Hauptwerk „II principe“ als schärfster Verfechter der
absoluten Monarchie. Er stellt darin den Grundsatz auf, daß
es für den Monarchen (Cäsar Borgia, der Sohn des späteren
Papstes Alexander VI. Borgia, dient ihm als Vorbild) bei Aus-
übung der Staatsgewalt keine Schranken und keine andere Rück-
sicht geben dürfe, als die ratio status, die Staatsraison. Diese,
nur aus der Sittenlosigkeit der Renaissancezeit verständliche,
nach neuerer Anschauung nur zur Abschreckung aufgestellte Lehre
von der Schrankenlosigkeit der monarchischen Herrschaft, zu deren
Aufrechterhaltung auch Mord und Hinterlist erlaubt sei, ist später
vielfach angefochten worden. Friedrich der Große schrieb z. B.
einen „Antimachchiavell“ (1739).
Machhiavelli führt im Gegensatz zur Dreiteilung des
Aristoteles die Staatsformen auf zwei Grundformen zu-
rück (S. 8).
a. Monarchie (rincipati), Herrschaft eines ein-
zelnen,
38. Republik (Repubblicche), Herrschaft einer Per-
sonenmehrheit; nämlich:
a. Aristokratie (Stato d’ottimati),
b. Demokratie (Stato popolare).
3Z. Neuzeit.
Unter den Verfassungsformen der Neuzeit findet sich
die Aristokratie, die in den italienischen Städterepubliken
(Florenz, Venedig, Genua) ihre höchste Entwicklung ge-
funden hatte, nicht mehr. Es handelt sich heute immer
nur um den Gegensatz von Monarchie (Fürstensou-
veränität, S. 31) und Republik (Volkssouveränität),
aber dergestalt, daß einerseits durch die Mitwirkung des
Volkes oder wenigstens einer von diesem gewählten Ver-
tretung, anderseits durch Bestellung eines Repräsentativ-
monarchen eine Abänderung des monarchischen bzw. re-
publikanischen Prinzips erfolgt. Demgemäß läßt sich für
die Gegenwart die Einteilung aufstellen: «
a. Fürstenstaaten (Monarchien, Staaten mit
Fürstensouveränität).