§ 11. Fürstenstaaten (Monarchien). 75
Karls VI. Tode wurde Maria Theresia in Ungarn anerkannt.
Auf Osterreich erhob jedoch Karl Albert von Bayern als Nach-
komme einer Tochter Ferdinands I. und Gemahl der jüngeren
Tochter Josephs I. Anspruch (die ältere Tochter hatte die pragm.
Sanktion schon 1733 anerkannt) und wurde auch Deutscher Kaiser.
Erst nach seinem Tode (1745) wurde Maria Theresia allseitig
anerkannt, ihr Gemahl Franz von Toskana als Franz I. Deut-
scher Kaiser.
Grosßbritannien-Hannover.
Jakob II. von England hatte aus erster Ehe zwei prote-
stantische Töchter, Maria, Gemahlin des Prinzen Wilhelm von
Oranien und Anna, Gemahlin des Prinzen Georg von Däne-
mark. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit der katholischen
Prinzessin Maria d’'Este. In dieser Ehe wurde ihm 1688 ein
Sohn Jakob Eduard geboren, der nach der damaligen eng-
lischen Thronfolgeordnung (S. 73) die älteren Schwestern aus-
geschlossen hätte. In der Furcht vor einer katholischen Dynastie
egannen die protestantischen Führer der beiden großen politi-
schen Parteien, der Whigs Colksparteiler, Liberale) und
Tories (Hofparteiler, Konservative) Verhandlungen mit Marias
Gemahl Wilhelm von Oranien. Dieser landete 1688 in Eng-
land und wurde 1689 mit seiner Gemahlin Maria durch Parla-
mentsakt als Wilhelm III. zum König von England und sodann
auch zum König von Schottland ernannt. Die Rechte des
Parlaments wurden 1689 in England durch die Bill of
Rights, in Schottland durch die Claim of Kights fest-
gestellt, die Thronfolge 1701 und 1705 durch Act of Settle-
ment an das protestantische Bekenntnis geknüpft. Damit war
der Thronprätendent Jakob Eduard ausgeschlossen. Dem kinder-
losen Wilhelm HI. (1 1702) und seiner ebenfalls ohne Kinder
verstorbenen Schwägerin Anna (1 1714) folgte daher ein Ur-
enkel Jakobs I., Georg I., Kurfürst von Hannover, auf dem
Thron von England und Schottland, welche beiden Länder seit
der Vereinigung der Parlamente (Union von 1707) als Groß-
britannien bezeichnet wurden (S. 109). Großbritannien und
Hannover blieben nun bis 1837 in Personalunion vereinigt. In
diesem Jahre starb der König Wilhelm IV. kinderlos. Nach der
englischen Thronfolgeordnung kam die nächste, von dem nächst
jüngeren Bruder Wilhelms IV., dem Herzog Eduard von Kent
1 1820), ausgehende Linie zur Thronfolge, obgleich in dieser
inie kein männlicher Sproß, sondern nur eine Tochter, Vik-
toria, vorhanden war. In Hannover dagegen ging nach dem
hier geltenden salischen Gesetze die Thronfolge auf den nächst-
jüngeren noch lebenden Bruder des Herzogs von Kent, den
Herzog Ernst August von Cumberland über. So löste
sich die Personalunion zwischen England und Hannover, die von
1714—1837 bestanden hatte. Ernst Augusts Sohn, König Ge-
org V. von Hannover, wurde 1866 von Preußen depossediert.
Sein Enkel Ernst August heiratete 1913 Kaiser Wilhelms II.
einzige Tochter Viktoria Luise und erlangte im November