Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

18 Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
Anlage C.) 
Zivilversorgungsschein. 
  
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in der 
Schutzmannschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von .....·.....-.... Jahren Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie 
(oder im Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) von 5„ 5„ 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von „ „ „ 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden Qame des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
5 Der Inhaber bezieht eine Pension von M. Pf monatlich. 
  
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter: . ..... Jahre. .. -. , 
(Nr. des Sihte, orgungescheins) (Unterschrift des Militärvorgesetzten). 
Anlage D.) 
Zivilversorgungsschein. 
  
Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrab in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in der 
Schutzmannschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit 0voo Jahren ............. Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie 
(oder im Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) von „ „ 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von „ „ 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von M. Pf. monatlich. 
N. N., den ... ten 19 
  
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter: . Jahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins. (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
5 Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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