Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
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Anlage J. 
  
(Behörde). 
Nachweisung 
einer (von) 
Vakanzl(en) in den für Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins vorbehaltenen Stellen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 
Bezeichnung Die Betrag Angabe, 
Die Vakanz tritt ein: Nähere der An- dnerk der Anstellung bestehei3 Ein- ob 
Nr. Bezeich- forderungen, anstellung erfolgt: Kaution kommen Aussicht Bemer- 
die an die voran- a) auf und ob auf 
r nung derBewerber gehenden Lebenszeit, leeunh der Verbesse- kungen 
wann? wo? bei welcher Stelle gestellt Probezeit b) auf züge gedeckt Stelle rungen 
Behörde? werden Kündigung#erden kann vorhanden 
N. ttten.I3 19 Abeandt:.....................................-.. , 
.-den — ·g (Unterschrift.) 
Eingegangen...
	        
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