Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
29 
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
Angabe bei den für 
Militäranwärter und 
Inhaber des An- 
stellungsscheins nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen in 
welchem Umfange sie 
vorbehalten sind 
Bezeichnung der Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird 
Bemerkungen 
  
—— 
Unterbeamte. 
*Leuchtfeueroberwärter, 
Bauaufseher mit Ausnahme 
der Stelle für die Hallig- 
bauten im Bezirke der 
Wasserbauinspektion Husum, 
Lagerhofverwalter, 
Stenermänner, 
Strommeister, # 
Wehr= und Schleusenmeister, 
Schleusenmeister, 
Wehrmeister, 
Brückenmeister, 
Fährmeister, 
Polizeisergeant, 
Schiffsführer, Maschinisten 
und Baggermeister, sofern 
die erforderlichen Kennt- 
nisse des Schiffahrts-, Ma- 
schinen= und Baggerbetriebs 
nachgewiesen werden, 
Materialienaufseher, 
Ballastmeister, 
Maschinenführer, 
Maschinenmeistergehilfen, 
Schiffbrückenaufseher, 
Schiffbrückenwärter, 
Schloßauffeher, 
Brückenaufseher, 
Brückenwärter, 
Fähraufseher, 
Hafenpflanzungsaufseher, 
Dünenaufseher, - 
Leuchtfeuerwärter, 
Feuerwärter, 
Kranmeister, 
Maschinenwärter, 
Signalwärter, 
Schleusenmeistergehilfe, 
Buschwärter, 
Pflanzungsaufseher, 
Stackmeister, 
Brückenaufzieher. 
3. Buhrschiffahrts= und Puhr- 
hafenverwaltung. 
Mittlere Beamte. 
Hafenrentmeister,# 
Hafenkassenassistenten. 
Unterbeamte. 
Hafenausfseher, 
trommeister, 
Hafenpolizeisergeanten 
Brückenauffehel, I 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Regierungspräsident in 
Düsseldorf. 
  
hervorgegangenen 
  
xDie Stelle des Hafen- 
rentmeisters ist für die 
aus dem Militärstand 
— 
amten in gleicher Weise 
wie für die aus dem 
Zivilstand hervorgegan- 
genen erreichbar, wenn 
ie die erforderliche Be- 
fähigung besitzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.