Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze.
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Bezeichnung der Stelle
Angabe bei den für
Militäranwärter und
Inhaber des An-
stellungsscheins nicht
ausschließlich be-
stimmten Stellen in
welchem Umfange sie
vorbehalten sind
Bezeichnung der Be-
hörden, an die die Be-
werbungen zu richten
sind, wenn es nicht die
Behörde selbst ist, bei
der die Anstellung ge-
wünscht wird
Bemerkungen
——
Unterbeamte.
*Leuchtfeueroberwärter,
Bauaufseher mit Ausnahme
der Stelle für die Hallig-
bauten im Bezirke der
Wasserbauinspektion Husum,
Lagerhofverwalter,
Stenermänner,
Strommeister, #
Wehr= und Schleusenmeister,
Schleusenmeister,
Wehrmeister,
Brückenmeister,
Fährmeister,
Polizeisergeant,
Schiffsführer, Maschinisten
und Baggermeister, sofern
die erforderlichen Kennt-
nisse des Schiffahrts-, Ma-
schinen= und Baggerbetriebs
nachgewiesen werden,
Materialienaufseher,
Ballastmeister,
Maschinenführer,
Maschinenmeistergehilfen,
Schiffbrückenaufseher,
Schiffbrückenwärter,
Schloßauffeher,
Brückenaufseher,
Brückenwärter,
Fähraufseher,
Hafenpflanzungsaufseher,
Dünenaufseher, -
Leuchtfeuerwärter,
Feuerwärter,
Kranmeister,
Maschinenwärter,
Signalwärter,
Schleusenmeistergehilfe,
Buschwärter,
Pflanzungsaufseher,
Stackmeister,
Brückenaufzieher.
3. Buhrschiffahrts= und Puhr-
hafenverwaltung.
Mittlere Beamte.
Hafenrentmeister,#
Hafenkassenassistenten.
Unterbeamte.
Hafenausfseher,
trommeister,
Hafenpolizeisergeanten
Brückenauffehel, I
mindestens zur Hälfte.
mindestens zur Hälfte.
Regierungspräsident in
Düsseldorf.
hervorgegangenen
xDie Stelle des Hafen-
rentmeisters ist für die
aus dem Militärstand
—
amten in gleicher Weise
wie für die aus dem
Zivilstand hervorgegan-
genen erreichbar, wenn
ie die erforderliche Be-
fähigung besitzen.