Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
Angabe bei den für 
Militäranwärter und 
Inhaber des An- 
stellungsscheins nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfange sie 
vorbehalten sind 
  
Bezeichnung der Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird 
Bemerkungen 
59 
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— 
18. Birchliche Institute, die 
aus salichen oder städtischen 
Fonds unterhalten werden. 
Unterbeamte. 
Die Stellen der Küster und 
Organisten, sofern solche 
nicht zugleich öffentliche 
Lehrer sind, der Kalkanten, 
Kirchendiener, Glöckner, 
Totengräber und anderer 
niederer Kirchenbedienten. 
1. Perwaltung des Zeughauses 
6 in Berlin. 
Mittlere Beamte. 
Bureaubeamte. 
Unterbeamte. 
*Oberzeugwart, 
Zeugwart, 
Maschinenausfseher. 
2. Votsdamlches grohes 
Militärwaisenhaus. 
a) Militärwaisenhaus in 
Potsdam. 
Mittlere Beamte. 
*Rendant, 
* Sekretär, 
* Kontrolleur, 
* Inspektoren. 
Unterbeamte. 
Maschinist, 
Heilgehilfe, 
Brotschneider, 
Kesselwärter. 
!n ir. Wa 
) Migtäs Bächenwal enhaus 
Mittlere Beamte. 
* Rendant, 
Kontrolleur. 
  
  
X. RKriegsministerium. 
  
  
Kommandant des Zeug- 
hauses. 
Direktion des großen 
Militärwaisenhauses 
in Potsdam und 
Schloß Pretzsch. 
  
  
 
	        
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