Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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11. 
12. 
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 
(Außerdem haben die Wagenwärter Nebenbezüge — Fahr-, Stunden= und Nacht- 
gelder —, von denen 200 M. bei der Pensionierung angerechnet werden. 
Ferner können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn- 
assistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, und solche Weichensteller [Eisen- 
bahngehilfen!, die im Bahnhofsdienst, im Abfertigungsdienste oder im Telegraphen- 
dienste sowie solche Wagenwärter, die im Wagenmeisterdienste beschäftigt werden 
nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 180 M. erhalten.) 
Schleusenmeister, Wehrmeister, Schloßaufseher, Schloßgärtner, Brückenaufseher, Fähr- 
aufseher, Schiffbrückenwärter bei der Bauverwaltung. " 
(Außerdem 6220 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 M.) 
uLeggemeister. 
Oberaufseherinnen, Hausmütter und Werkmeisterinnen bei den Gefängnissen der 
Justizverwaltung und bei der Strafanstaltsverwaltung. 
(Außerdem für die Oberaufseherinnen und die Hausmütter nicht pensionsfähige 
Stellenzulagen bis zu 200 M. und zwar für die Hälfte der vorhandenen Beamtinnen 
nach dem Durchschnittssatze von 150 M.) 
Klasse 4. 
a) 1200 — 1280 — 1350 — 1420 — 1490 — 1560 — 1630 — 1700 M. 
Dünenausfseher bei der Forstverwaltung. 
(Außerdem 80 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage und freies Brennholz oder 
Torf gegen Erstattung der Nebenkosten oder an Stelle der Naturallieferung eine 
Geldvergütung.) 
Kanzleidiener bei der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin, 
Kassendiener bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M., Vollziehungsbeamte bei den 
Kreiskassen, Boten bei den Einkommensteuer-Veranlagungskommissionen und Ge- 
werbesteuerausschüssen. 
(Außerdem 150 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für den bei der Direktion 
für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin mit der Wahrnehmung der Boten- 
meistergeschäfte beauftragten Kanzleidiener. 
Zwei Vollziehungsbeamte, deren Stellen beim Freiwerden in Stellen mit 1200 
bis 1700 M. umgewandelt werden sollen, beziehen ein Gehalt von 1500 M., steigend 
auf 2400 M. und zwar viermal um 150 M. und dreimal um 100 M.) 
. Magazin-, Kanzlei= und Kassendiener bei der Verwaltung der Zölle und indirekten 
Steuern. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 M. für die mit der 
Wahrnehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragten Diener bei den Ocberzoll- 
direktionen und dem Hauptstempelmagazin.) 
Boten bei den Bergwerksdirektionen und den Bernsteinwerken. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 M. für 3 mit der Wahr- 
nehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragte Boten.) 
.Kanzleidiener bei den Oberbergämtern. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 M. für 5 mit der Wahr- 
nehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragte Kanzleidiener.) 
Unterbeamte bei der Bergakademie und der Geologischen Landesanstalt in Berlin. 
(Außerdem 150 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für den Kastellan bei der 
Bergakademie.) 
Magazinaufseher, Fahrkartendrucker, Bureaudiener und Brückengeldeinnehmer bei 
der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn= 
assistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen 
bis zu 180 M. und 22 Bureaudiener, die mit der Wahrnehmung der Botenmeister- 
geschäfte beauftragt sind, nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 M. erhalten.) 
Archivdiener bei den Staatsarchiven in den Provinzen. 
. Boten bei der Ansiedlungskommission. 
(Außerdem 150 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für den mit der Wahr- 
nehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragten Boten.) 
Kassendiener und Boten, Hauswächter bei den Oberpräsidien und Regierungen usw. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 M. für 36 mit der 
Wahrnehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragte Boten.) 
Kassendiener und Boten bei den Rentenbanken. 
Materialienaufseher, Ballastmeister, Maschinenführer, Maschinenmeistergehilfen, Schiff- 
brückenaufseher, Dünenaufseher bei der Bauverwaltung. 
(Außerdem 1080 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 M.)
	        
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