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II.
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Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 59
Gärtner, Maschinenheizer, Zimmermann bei der Verwaltung des Tiergartens in Berlin.
Boten beim Oberlandeskulturgerichte.
Mechaniker und Maschinenschlosser bei der Landwirtschaftlichen Akademie in Bonn-
Poppelsdorf.
aratoren beim Saalburgmuseum. "
(Außerdem für 1 Präparator 1000 M. nichtpensionsfähige Zulage, die im Etat
künftig wegfallend zu bezeichnen ist.
Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten Beamten beziehen
ein Gehalt von 1500 M., steigend auf 1800 M., und zwar dreimal um 80 M. und
einmal um 60 M.)
b) 1400 — 1480 — 1560 — 1620 — 1680 — 1740 — 1800 M.
als
Packmeister.
(Außerdem Nebenbezüge — Fahr-, Stunden= und Nachtgelder —, von welchen
300 M. bei der Pensionierung angerechnet werden.)
Stellwerksweichensteller.
(Außerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Eisenbahn-
assistenten im mittleren Dienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulage
bis zu 180 M. erhalten.)
Maschinenwärter bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Werkmeister
im Werkmeisterdienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu
180 M. erhalten.)
Klasse 7.
a) 1400 — 1500 — 1600 — 1680 — 1760 — 1840 — 1920 — 2000 M.
Torf-, Wiesen-, Wege-, Flöß= usw. Meister.
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten. Der
Wert wird mit 75 M. als pensionsfähiges Diensteinkommen berechnet.
Ferner 1800 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 M.)
Schiffer bei der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern.
uUnterbeamte bei den Ministerien, der Seehandlung, der Hauptverwaltung der Staats-
schulden, dem Geheimen Staatsarchiv in Berlin, der Generalordenskommission, dem
Geheimen Zivilkabinette, der Oberrechnungskammer, dem Oberverwaltungsgericht
und dem Evangelischen Oberkirchenrate.
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 M. für die Boten-
meister bei den Ministerien, der Seehandlung, beim Oberverwaltungsgericht und
Evangelischen Oberkirchenrate sowie für die Kastellane bei der Staatsschuldenver-
waltung, der Oberrechnungskammer und dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Ferner für 2 Kanzleidiener beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten für Wahr-
nehmung der Geschäfte von Kassendienern je 150 M. nichtpensionsfähige Vergütung,
die im Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen ist.)
Maschinenwärter bei elektrischen Anlagen der Eisenbahnverwaltung.
(UAußerdem können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Werkmeister
im Werkmeisterdienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu
180 M. erhalten.)
Hauswart und Kanzleidiener, Portier beim Herrenhause.
Pförtner, Kanzleidiener, Nachtpförtner beim Hause der Abgeordneten.
Leuchtfeueroberwärter, Bauaufseher und Lagerhofverwalter, Brückenmeister, Fähr-
meister, Wehr= und Schleusenmeister, Schleusenmeister, Schiffsführer, Maschinisten,
Baggermeister bei der Bauververwaltung.
(Außerdem 4658 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen).
Schleusenmeister bei der Bauverwaltung.
(Der vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellte Schleusenmeister
bezieht zeins Besoldung von 1500 M., steigend auf 2100 M., und zwar 4mal um je
Strommeister, Hafenbauausseher, Fährmeister, Polizeisergeant bei der Bauverwaltung.
10.
(Außerdem 3590 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen.)
Strommeister, Hafenaufseher, Hafenpolizeisergeanten bei der Ruhrschiffahrtver=
waltung und der Verwaltung der Duisburg-Ruhrorter Häfen.
Strom-, Schiffahrts= und Hafenpolizeiaufseher, Schutzmänner und Wächter bei der
Handels= und Gewerbeverwaltung.
(Außerdem 3750 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 M.)