Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 
Schleusenmeister, Fährmeister, Kanalaufseher, Schiffsführer, Maschinenmeister und 
Baggermeister, Kanaloberaufseher und Flößereikontrolleur, Flößereikontrolleur, Dünen- 
meister bei der Bauverwaltung. « 
(Außerdem 1510 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 400 M.) 
APolizeiwachtmeister bei der Handels= und Gewerbeverwaltung, den landrätlichen 
Behörden und den Polizeiverwaltungen. 
Stromoberlotse bei der Handels= und Gewerbeverwaltung. 
(Die Verholungsgebühren fließen vom 1. April 1908 ab zur Staatzkasse, bis zum 
Tage der Verkündung des Gesetzes jedoch nur in Höhe derjenigen Beträge, welche 
den Beamten infolge der Diensteinkommensverbesserung an Gehalt und Wohnungs= 
geldzuschuß gegen die bisherigen Sätze mehr zu zahlen sind.) · 
.MeisterbeidenkeramischenFachschulcn. 
.GerichtsvollzieherderniederenGehaltsklasse. 
(Bei der Pensionierung werden 10% der aus Parteiaufträgen vereinnahmten 
Gebühren der Gerichtsvollzieher, jedoch nicht mehr als 400 M., bis zum Höchst- 
besoldungsbetrage von 2700 M. angerechnet.) 
Dünenmeister bei der landwirtschaftlichen Verwaltung. 
Klasse 10. 
a) 1400 — 1600 — 1800 — 2000 — 2200 — 2350 — 2500 M. 
Moorverwalter bei der Domänenverwaltung. 
(Ein vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellter Fehnmeister bezieht 
ein Gehalt von 2500 M.) 
uRevierförster und Förster bei der Forstverwaltung. 
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten sowie 
Aebeneinnahmen aus der Jagd. Der Wert wird mit 150 M. als pensionsfähiges 
Diensteinkommen berechnet. Ferner 208 Revierförsterzulagen von je 450 M. und 
1. Hegemestexzulage von 60 M. sowie 388270 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen 
is zu . 
.Förfterbeibei-UniversitätGreifswald· 
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten sowie 
Nebeneinnahmen aus der Jagd. Der Wert wird mit 150 M. als pensionsfähiges 
Diensteinkommen berechnet. Ferner 1 Hegemeisterzulage von 150 M. und 4 nicht- 
pensionsfähige Stellenzulagen von 60 bis 120 M.) 
Revierförster und Förster beim Charitéamte Prieborn. 
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten sowie 
Nebeneinnahmen aus der Jagd. Der Wert wird mit 150 M. als pensionsfähiges 
Diensteinkommen berechnet. Ferner eine Revierförsterzulage von 450 M.) 
Revierförster und Förster beim Stift Neuzelle. 
(Außerdem freies Brennholz gegen Erstattung der Nebenkosten sowie Nebenein- 
nahmen aus der Jagd. Der Wert des freien Brennholzes wird mit 75 M. als 
pensionsfähiges Diensteinkommen berechnet. Ferner eine Revierförsterzulage von 
450 M. und 850 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 300 M.) 
Förster bei der Kloster Bergeschen Stiftung in Magdeburg. 
(Außerdem freies Brennholz gegen Erstattung der Nebenkosten. Der Wert des 
freien Brennholzes wird mit 75 M. als pensionsfähiges Diensteinkommen berechnet.) 
Füörster bei dem Haus Bürenschen Fonds. 
Erster Oberwärter bei der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Halle.) 
(Der Wert der Emolumente wird mit 600 M. auf das Gehalt angerechnet.) 
Weinbergsverwalter und Kellerverwalter bei der Domänenverwaltung. 
b) 1400 — 1650 — 1900 — 2100 — 2300 — 2500 M. 
Lokomotivführer, Schiffsmaschinisten und Maschinisten bei elektrischen Anlagen der 
Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem haben die Lokomotivführer und Schiffsmaschinisten Nebenbezüge 
Fahr-, Stunden= und Nachtgelder sowie Prämien für Materialersparnisse —, von 
welchen 540 M. bei der Pensionierung angerechnet werden. 
Ferner können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Werkmeister im 
Werkmeisterdienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 
180 M. erhalten.)
	        
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