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ISI#
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. *
Seelotsen und ein Revierlotse bei der Handels= und Gewerbeverwaltung.
(Außerdem 4800 M. Stellenzulagen für Seelotsen bis zu 200 M.)
Buchhalterinnen und Lehrerinnen bei den Gefängnissen der Justizverwaltung und
bei der Strafanstaltsverwaltung.
(Außerdem nichtpensionsfähige Organistenzulagen von je 180 M. für die Leh-
rerinnen.)
Klasse 11.
a) 1650 — 1800 — 1950 — 2100 — 2250 — 2400 — 2550 — 2700 M.
Obergärtner, Schloßgärtner bei der Domänenverwaltung.
Kanzlisten bei den Bergwerken, Hütten, Salzwerken und den mit anderen Staaten
« gemeinschaftlich betriebenen Werken sowie Revierkanzlisten bei den Oberbergämtern.
Zeichner bei der Eisenbahnverwaltung.
Kanzlisten bei den Landgerichten und Amtsgerichten.
(Außerdem 300 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für einen mit der Wahr-
nehmung der Kanzleiinspektorgeschäfte beauftragten Kanzlisten bei dem Landgericht 1
in Berlin.)
Kanzlisten bei den Polizeiverwaltungen in den Provinzen (ausschließlich des Land-
polizeibezirkes Berlin).
b) 1650 — 1900 — 2100 — 2300 — 2500 — 2700 M.
.Zähler bei der Seehandlung und der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
. Modellmeister und Modelleur bei den Bergakademien.
Bohrmeister bei der Geologischen Landesanstalt in Berlin.
Handelslehrerinnen bei der Gewerbeschule in Thorn.
.Fischmeister bei der Biologischen Anstalt auf Helgoland.
c) 1650 — 1950 — 2200 — 2450 — 2700 M.
Verwaltende Revierförster in den Klosterforsten der Provinz Hannover.
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten sowie
Nebeneinnahmen aus der Jagd. Der Wert wird mit 150 M. als pensionsfähiges
Diensteinkommen berechnet.
Ferner je 450 M. Revierförsterzulage.
Verwaltender Revierförster bei der Kloster Bergeschen Stiftung und dem Kloster
Unser Lieben Frauen in Magdeburg.
(Außerdem eine Revierförsterzulage von 450 M. und für den weggefallenen Bezug
von #e#nhol eine Entschädigung von 317 M. 20 Pf., die mit 75 M. pensions-
ähig ist.
Hausinspektoren beim Herrenhaus und beim Hause der Abgeordneten.
Polizeioberwachtmeister bei der Schutzmannschaft und Oberwachtmeister bei der
Landgendarmerie.
(Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten Beamten beziehen
ein Anfangsgehalt von 1700 M.
Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 M. für Oberwacht-
meister bei der Leibgendarmerie hauptsächlich in den Industriebezirken.)
Klasse 12.
a) 1650 — 1850 — 2050 — 2250 — 2450 — 2650 — 2850 — 3000 M.
Kanzlisten, soweit sie nicht anderweit aufgeführt sind.
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 300 M. für die mit der
Wahrnehmung der Kanzleivorsteher= beziehungsweise Inspektorgeschäfte beauftragten
Kanzlisten und zwar für
12 Kanzlisten bei den Oberzolldirektionen,
1 Kanzlist bei der Bergwerksdirektion in Saarbrücken,
5 Kanzlisten bei den Oberbergämtern,
6 Kanzlisten bei den Oberpräsidien und Regierungen usw.,
1 Kanzlist bei der Ansiedlungskommission,
14 Kanzlisten bei den Oberlandesgerichten,
9 Kanzlisten bei den Generalkommissionen.