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Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
Ferner für 22 Kanzlisten bei der Eisenbahnverwaltung als Vorsteher der Direktions-
kanzleien nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 300 M.) «
Hausverwalter und Kanzlist bei der Akademie der Wissenschaften in Berlin.
b) 1650 — 1900 — 2150 — 2400 — 2600 — 2800 — 3000 M.
Pensionatsvorsteherin und Lehrerinnen bei den Handels- und Gewerbeschulen für
Mädchen.
(Außerdem nichtpensionsfähige persönliche Zulagen von je 300 M. für 2 Lehre.
rinnen als Pensionatsvorsteherinnen.)
. Assistenten für die Geschirrverwaltung bei der Porzellanmanufaktur.
0 Lehrerinnen bei der Elisabethschule in Berlin und bei den Seminaren.
Ordentliche Lehrerinnen bei der Blindenanstalt in Steglitz und der Taubstummen-
anstalt in Berlin.
c) 1650 — 2000 — 2350 — 2700 — 3000 M.
Seeoberlotsen und Lotsenamtsassistenten bei der Handels= und Gewerbeverwaltung.
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10.
11.
D /Glußerden 1200 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis 300 M. für Seeober-
otsen.
Klasse 13.
a) 1650 — 1900 — 2150 — 2400 — 2650 — 2900 — 3100 — 3300 M.
mSekretäre und akademischer Gärtner bei den Forstakademien.
Katasterzeichner, Zeichner bei den Oberbergämtern, der Ansiedlungskommission und
dem Finanzministerium, Forstgeometer und Zeichner im Forsteinrichtungsbureau
des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten sowie Zeichner bei den
Generalkommissionen.
(Außerdem nichtpensionsfähige Zulagen von je 400 M. für die Forstgeometer
und Zeichner im Forsteinrichtungsbureau des Ministeriums für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten.)
Zollassistenten, Zolleinnehmer und Zollmaschinisten.
(Von den 17 Zollmaschinistenstellen sind 9 beim Freiwerden in Stellen mit 1650 M.,
steigend dreimal um 150 M. und zweimal um 100 M. auf 2300 M., umzuwandeln
— vergl. Klasse 9 —.)
. Assistenten und Revierbureauassistenten bei der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung.
Betriebssekretäre (technische und nichttechnische), technische Bureauassistenten und
Bahnmeister, Eisenbahnassistenten einschließlich Bahnhofsverwalter und Materialien-
verwalter, ferner Schiffskapitäne bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem haben die Schiffskapitäne Nebenbezüge — Fahr-, Stunden= und
Nachtgelder —, von welchen 200 M. bei der Pensionierung angerechnet werden.
Ferner für die Betriebssekretäre je 300 M. persönliche pensionsfähige Zulage.
Die Stellen der nichttechnischen Betriebssekretäre werden beim Freiwerden in Eisen-
bahnassistentenstellen, die der technischen Betriebssekretäre in technische Bureau-
assistentenstellen umgewandelt.
Ferner für die Bahnhofsverwalter je 200 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
m Bureauassistenten bei den Staatsarchiven in den Provinzen.
Bauassistenten bei der Bauverwaltung und der Baupolizeiverwaltung.
Werkmeister beim technischen Ausschusse für das Seezeichenwesen, Brückenmeister,
Bauhofsvorsteher, Wasserbauwarte, Schiffsführer, Werkmeister, Abgabenrevisoren bei
der Bauverwaltung.
(Außerdem 2030 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen. "
Die unter Kap. 65 Tit. 10 des Etats der Bauverwaltung vorgesehenen nicht-
pensionsfähigen Stellenzulagen für mittlere Beamte von zusammen 7000 M. sind,
soweit sie nicht für besondere Dienstgeschäfte gewährt werden, im Etat als künftig
wegfallend zu bezeichnen und in btae derjenigen Beträge in Wegfall zu bringen,
welche stnone der Gehaltserhöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze mehr zu
zahlen sind.
Hafenkassenassistenten, Wasserbauwarte, Bauassistenten und Werkmeister bei der
Ruhrschiffahrtverwaltung und der Verwaltung der Duisburg-Ruhrorter Häfen.
(Außerdem 200 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen.) ç
Hafenmeister, Hafenpolizeibureauassistenten und Beschußmeisterassistenten bei der
Handels= und Gewerbeverwaltung.
Gerichtsschreibergehilfen und Assistenten bei den Landgerichten und Amtsgerichten
beziehungsweise Staatsanwaltschaften.