70
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
Bei der Geologischen Landesanstalt beziehen die vor dem 1. April 1897 in Berlin
angestellten Beamten ein Gehalt von 2100 M., steigend auf 4800 M., und zwar
dreimal um 400 M., einmal um 300 M. und dreimal um 400.)
Betriebskontrolleure, Oberbahnhofsvorsteher, Obergütervorsteher, Oberkassenvorsteher
sowie nichttechnische Eisenbahnsekretäre einschließlich Verkehrskontrolleure, Rechnungs-
revisoren und Materialienverwalter I. Klasse bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem 75 000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu je 600 M. für
zusammen 150 Oberbahnhofs= und Obergütervorsteher.
Ferner 99 600 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen
a) bis zu je 600 M. für zusammen 114 nichttechnische Eisenbahnsekretäre als Vor-
stände der Zentralbureaus, als Bureauvorsteher der Rechnungsbureaus, als
Vorstände der Betriebsbureaus, der Verkehrsbureaus, der Verkehrskontrollen!
und 2, des Hauptwagenamts und des Wagenabrechnungsbureaus.
b) von je 300 M. für zusammen 63 Eisenbahnsekretäre als Vorsteher der Wagen-
bureaus, Materialienbureaus und der Wohlfahrtsabteilungen der Rechnungs-
bureaus sowie für zusammen 79 Rechnungsrevisoren.
Die Betriebskontrolleure in der 3. Gehaltsstufe behalten ihr bisheriges Gehalt
von 3000 M. bis zum Aufrücken in die nächstfolgende Stufe.)
Registrator beim Geheimen Staatsarchiv in Berlin und Bureaubeamter beim
Historischen Institut in Rom.
(Außerdem 800 M nichtpensionsfähige Stellenzulage und 540 M Mietentschädigung
für den Bureaubeamten in Rom.)
Expedierende Sekretäre und Kalkulatoren beim Reichs= und Staatsanzeiger.
(Die vor dem 1. April 1897 in Berlin angestellten Beamten beziehen ein Gehalt
von 1800 M., steigend auf 4800 M., und zwar dreimal um 500 M., einmal um
300 M. und dreimal um 400 M.)
Rechnungsrevisoren, Buchhalter und Sekretäre bei der Ansiedlungskommission.
(Außerdem 500 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für 1 Bureaubeamten. Die
im Etat als künftig wegfallend bezeichneten nichtpensionsfähigen Funktionszulagen
von je 300 M. für 11 Bureau= und Kassenbeamte kommen in Höbe derjenigen Be-
träge in Abgang, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bisherigen Gehalts-
sätze mehr zu zahlen sind. ·
Jlslußerfem 300 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für die Hälfte der Rechnungs-
revisoren.
Sekretäre, Buchhalter und Kassiererassistenten bei den Oberpräsidien und Regierungen
einschließlich der Ministerial-Militär= und Baukommission in Berlin.
(Außerdem 500 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für je 1 Bureaubeamten
bei den Oberpräsidien und für je 1 Sekretär in den Präsidialbureaus der Regierungen
sowie für 1 Bureaubeamten bei der Ministerial-Militär= und Baukommission.
Die Sekretäre und Buchhalter in Berlin, welche dort vor dem 1. April 1897 an-
gestellt sind, beziehen ein Gehalt von 1800 M., steigend auf 4800 M., und zwar
dreimal um 500 M., einmal um 300 M. und dreimal um 400 M.)
Buchhalter, Kontrolleur und Sekretäre bei den Rentenbanken.
Obergärtner bei der Verwaltung des Tiergartens in Berlin.
Beschußmeister bei der Beschußanstalt in Suhl, Bureaubeamter beim Staatskommissar
bei der Berliner Börse, Kassierer und Hauptbuchhalter, Malereibuchhalter, Magazin=
verwalter, Direktionssekretär, Registrator und Kalkulator, Formereibuchhalter bei
der Porzellanmanufaktur sowie Sekretäre beim Landesgewerbeamte. "„ »
(Der vor dem 1. April 1897 in Berlin angestellte Formereibuchhalter bezieht ein
Gehalt von 2100 M., steigend auf 4800 M., und zwar dreimal um 400 M., einmal
um 300 M. und dreimal um 400 M. „
Die im Etat als künftig wegfallend bezeichnete nichtpensionsfähige persönliche
Zulage von 600 M. für den Kassierer und Hauptbuchhalter kommt in Höhe des-
jenigen Betrages in Abgang, welcher infolge der Gehaltserhöhung gegen den bis-
herigen Gehaltssatz mehr zu zahlen ist.)
Gerichtsschreiber und Sekretäre bei den Oberlandesgerichten beziehungsweise Ober-
staatsanwaltschaften. »
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen, und zwar 500 M. für einen Ge-
richtsschreiber beim Kammergerichte für die Vertretung des Rechnungsdirektors in
der Leitung des Rechnungsamts sowie je 500 M. für den ersten Gerichtsschreiber
[Obersekretär] bei den Oberlandesgerichten, je 300 M. für den Obersekretär bei den-
jenigen Oberstaatsanwaltschaften, bei welchen ein Staatsanwalt als Vertreter des
Oberstaatsanwalts angestellt ist, und je 300 M. für die dienstältere Hälfte der in den
Rechnungsämtern beschäftigten Gerichtsschreiber.