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11.
12.
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
Observatoren bei den Universitätssternwarten und beim Astronomischen Rechenin
der Universität Berlin, Kustoden bei den großen Universitätssammlungen itute
Bibliothekare bei den Universitätsbibliotheken und beim Seminar für Orientalisc
Sprachen, Leiter der Akademischen Auskunftsstelle in Berlin. sche
Etatmäßig angestellte Wissenschaftliche Lehrer bei den höheren Unterrichtsanstalten
(Die an größeren Anstalten zahlbaren Remunerationen von je 600 M. für Hilf
leistung in den Direktorialgeschäften sind im Etat als künftig wegfallend zu 5
zeichnen und in Höhe derjenigen Beträge in Abgang zu bringen, welche infolge der
Gehaltserhöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze mehr zu zahlen sind.) er
.Oberlehrer bei der Elisabethschule in Berlin und bei den mit höheren Mädchen—
schulen verbundenen Lehrerinnenseminaren.
(Oberlehrer mit seminaristischer Vorbildung erhalten ein Gehalt von 3000 M
steigend in 5 Abstufungen von 600 M. auf 6000 M. — vergl. Klasse 30b —.) "½
Verwalter der Auskunftsstelle für Lehrbücher des höheren Unterrichtswesens.
Oberlehrer bei der Landesturnanstalt in Berlin.
(Sofern die Stelleninhaber die Anstellungsfähigkeit für höhere Unterrichtsanstalten
nicht besitzen, erhalten sie ein Gehalt von 3000 M., steigend in 5 Abstufungen von
600 M. auf 6000 M. — vergl. Klasse 30b —.) "6
Restaurator, Kustoden, Chemiker, Bibliothekar bei den Kunstmuseen in Berlin, Kustoden
beim Kunstgewerbemuseum in Berlin, der Nationalgalerie in Berlin und dem Museum
in Cassel, Bibliothekare bei der Königlichen Bibliothek in Berlin, Observatoren beim
Geodätischen Institute bei Potsdam, beim Meteorologischen Institut in Berlin nebst
Observatorien bei Potsdam und Aronautischem Observatorium bei Lindenberg
beim Astrophysikalischen Observatorium bei Potsdam sowie Kustoden bei der Bio-
logischen Anstalt auf Helgoland und Wissenschaftliche Beamte (Adjunkten), Biblio-
thekare und Archivare bei der Akademie der Wissenschaften in Berlin.
(Außerdem 1000 M. persönliche pensionsfähige Zulage für einen Observator bei
Lindenberg.)
Bibliothekare bei den Technischen Hochschulen in Berlin, Hannover und Danzig
sowie ständige Mitarbeiter beim Materialprüfungsamt in Dahlem.
Klasse 41.
3000 — 3600 — 4200 — 4800 — 5400 — 6000 — 6600 — 7200 M.
Oberförster bei der Forstverwaltung.
Der Wert der Emolumente wird mit 300 M. auf das Gehalt angerechnet.
in Oberförster bezieht 900 M. pensionsfähige Zulage für die Dauer seiner Ver-
wendung als forsttechnischer Beirat des Regierungspräsidenten in Sigmaringen.
Außerdem 7800 M. pensionsfähige Zulagen für 5 gleichzeitig als forsttechnische
Lehrer an den Forstakademien bestellte Oberförster neben ihrem Einkommen als
Revierverwalter auf die Dauer ihrer Verwendung als forsttechnische Lehrer.
Ferner 37100 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 300 M., im Durch-
schnitte 50 M. für die einzelne Stelle.)
Bauinspektoren bei den Bergwerksdirektionen und den Salzwerken sowie Oberlehrer
bei der Bergschule in Saarbrücken.
Eisenbahn-Bau= und Betriebs= bezw. Maschineninspektoren einschließlich des Direktors
der Eisenbahnversuchsanstalt in Berlin sowie Eisenbahn-Bau= bezw. Maschinenbeamte
bei den Ministerialabteilungen für das Eisenbahnwesen. #
(Außerdem je 1000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für die Beamten bei
den Ministerialabteilungen.)
Bauinspektoren bei der Ansiedlungskommission.
Bauinspektoren im Bereiche der allgemeinen Bauverwaltung einschließlich eines
Maschineninspektors sowie ständige wissenschaftliche Hilfsarbeiter als Mitarbeiter bei
der Landesanstalt für Gewässerkunde.
(Außerdem je 1000 M. nichtpensionsfähige Zulage für die Bauinspektoren in den
Bauabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten sowie für die ständigen
wissenschaftlichen Hilfsarbeiter bei der Landesanstalt für Gewässerkunde.
Die unter Kap. 65 Tit. 10 und Kap. 66 a Tit. 3 des Etats der Bauverwaltung
vorgesehenen nichtpensionsfähigen Stellenzulagen für die bei den Regierungen usu-
und dem Polizeipräsidium in Berlin beschäftigten Bauinspektoren in Höhe von e
600 M. sind im Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen und in Höhe derjemgen
Beträge in Abgang zu bringen, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bis-
herigen Gehaltssätze mehr zu zahlen sind.)
Gewerbeinspektoren, Eichungsinspektoren, Lehrer bei den Wanderkursen für Heizer
und Maschinisten, Oberlehrer bei den Baugewerkschulen und der Tiefbauschule in