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14.
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
b) für 10 Oberregierungsräte bei den Generalkommissionen für die Vertreti
des Präsidenten je 1200 M. pensionsfähige Zulage, ing
e) für die sonstigen Räte bei den Generalkommissionen, bis zu einem Drittel d
Zahl der etatmäßigen Stellen je 600 M. pensionsfähige Zulage.) er
Regierungsrat beim Ministerium der geistlichen usw. Angelegenheiten, Oberkonsistorial—
räte und Konsistorialräte, Verwaltungsräte und Justitiarien bei den Provinzialschul-
kollegien, Universitätsrichter in Berlin, Schulräte bei den Regierungen, Justitiar und
Verwaltungsrat der Kunstmuseen in Berlin, Abteilungsvorsteher beim Material=
prüfungsamt in Dahlem, Regierungsmedizinalräte, Abteilungsvorsteher bei der Ver-
suchs= und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung in Berer-
sowiß. Diretor des Hygienischen Instituts in Beuthen (Oberschlesien).
ußerdem
a) für die mit der Unterstützung des Präsidenten in den Präsidialgeschäften be-
auftragten Konsistorialräte bei den Konsistorien in Berlin, Königsberg, Danzig,
Stüllt, Posen, Breslau, Magdeburg und Hannover je 1200 M. pensionsfähig-
ulage, «
b) für die übrigen Räte bei den Konsistorien bis zu einem Drittel der Zahl der
etatmäßigen Stellen je 600 M. pensionsfähige Zulage,
Jc) für den Regierungsrat beim Ministerium der geistlichen usw. Angelegenheiten
die Verwaltungsräte und Justitiarien bei den Provinzialschulkollegien, den
Universitätsrichter in Berlin sowie den Justitiar und Verwaltungsrat bei
den Kunstmuseen in Berlin bis zu einem Drittel der Gesamtzahl der etat-
mäßigen Stellen je 600 M. pensionsfähige Zulage,
d) für die Schulräte bis zu einem Drittel der Zahl der etatmäßigen Stellen, je
600 M. pensionsfähige Zulage,
e) für die Regierungsmedizinalräte und den Direktor des Hygienischen Instituts
in Beuthen bis zu einem Drittel der Gesamtzahl der etatmäßigen Stellen je
600 M. pensionsfähige Zulage,
1) beim Materialprüfungsamt in Dahlem für 1 Abteilungsvorsteher als stellver-
tretenden Direktor 1200 M. und für 4 Abteilungsvorsteher je 600 M. pensions-
fähige Zulage,
9) für die Abteilungsvorsteher bei der Versuchs= und Prüfungsanstalt für Wasser-
versorgung und Abwässerbeseitigung in Berlin je 600 M. pensionsfähige Zulage.
Seminardirektoren in den Provinzen, soweit sie nicht anderweit aufgeführt sind.
(Auf die Gehälter kommen an Bezügen aus Nebenämtern 1440 M. in Anrechnung,
außerdem für 2 Direktoren je 600 M.
Bei Lehrerinnenseminaren kann die Leitung Direktorinnen mit einem Gehalte von
3600 M., steigend in 4 Abstufungen von 300 M. auf 4800 M., übertragen werden.
Den Direktorinnen, deren bisherige Einkommensbezüge die ihnen zustehende Be-
soldung übersteigen, kann daneben bis zu dieser Höhe aus dem noch verfügbaren
Teile des Gehalts der Direktorstelle eine nichtpensionsfähige Remuneration im Höchst-
betrage von 600 M. gewährt werden, die sich nach Maßgabe des Aufsteigens in
höhere Gehaltsstufen vermindert.)
Klasse 44.
4800 — 5400 — 6000 — 6600 — 7200 M.
mDirektor der Obst= und Weinbaulehranstalt in Geisenheim, Direktor des Pomo-
logischen Instituts in Proskau. »
(Außerdem künftig wegfallend 1500 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage für den
Direktor in Geisenheim.)
Leiter der höheren Unterrichtsanstalten von geringerer als neunjähriger Kursusdauer
(Progymnasien, Realprogymnasien und Realschulen).
(Außerdem je 400 M. pensionsfähige Zulage.)
Klasse 45.
5400 — 6000 — 6600 — 7200 M.
mDirektor der Bergschule in Saarbrücken.
(Außerdem 600 M. pensionsfähige Zulage.)
Bibliothekdirektoren beim Herrenhaus und beim Hause der Abgeordneten.
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage.)
uArchivdirektoren in den Provinzen.
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage.)
Direktoren der Baugewerkschulen und der Tiefbauschule in Rendsburg, der Maschinen-
bauschulen und sonstigen Fachschulen für Metallindustrie sowie der Fachschulen für