Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 93 
Seedampfschiffsmaschinisten und der Zeichenakademie in Hanau, der Kunstgewerbe- 
nd gewerblichen Feichenschule in Cassel, der Handwerker= und Kunstgewerbeschule 
in Bromberg, der Gewerbeschule in Thorn sowie der keramischen Fachschulen. 
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage.) 
Direktoren der Universitätsbibliotheken sowie Unterdirektor beim Botanischen Garten 
der Universität Berlin. 
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage.) 
Leiter der Vollanstalten (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen) ausschließlich 
Berlin sowie Direktor der Elisabethschule in Berlin. 
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage.) 
Direktoren des mit der Augustaschule verbundenen Lehrerinnenseminars in Berlin, 
des Seminars für Stadtschulen daselbst, der mit höheren Mädchenschulen verbundenen 
Lehrerinnenseminare, der Landesturnanstalt in Berlin, der Taubstummenanstalt da- 
selbst und der Blindenanstalt in Steglitz. 
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage für die Direktoren des mit der 
Augustaschule verbundenen Lehrerinnenseminars in Berlin, der mit höheren Mädchen- 
schulen verbundenen Lehrerinnenseminare und der Landesturnanstalt in Berlin.) 
Abteilungsvorsteher beim Geodätischen Institute bei Potsdam sowie bei dem 
Meteorologischen Institut in Berlin nebst Observatorien bei Potsdam, Hauptobser- 
vatoren beim Astrophysikalischen Observatorium bei Potsdam, Direktoren der Bio- 
logischen Anstalt auf Helgoland, des Museums in Cassel und des Saalburgmuseums 
sowie zweiter ständiger Sekretär bei der Akademie der Künste in Berlin. 
(Außerdem für die Abteilungsvorsteher beim Geodätischen Institute bei Potsdam 
sowie bei dem Meteorologischen Institut in Berlin nebst Observatorien bei Potsdam, 
die Hauptobservatoren beim Astrophysikalischen Observatorium bei Potsdam und den 
Direktor der Biologischen Anstalt auf Helgoland je 600 M. pensionsfähige Zulage, 
sowie für 1 Abteilungsvorsteher als Direktor des Abronautischen Observatoriums 
bei Lindenberg weitere 1500 M. pensionsfähige Zulage. 
Die vor dem 1. April 1896 angestellten Hauptobservatoren beziehen ein Gehalt 
von 4800 M., steigend auf 7500 M., und zwar dreimal um 700 M. und einmal 
um 600 M. sowie je 300 M. pensionsfähige Zulage.) 
. Direktor des Zeughauses in Berlin. 
Klasse 46. 
6000 — 6600 — 7200 M. 
Münzmeister, Münzwardein. 
Oberlandesgerichtsräte, Staatsanwälte als Vertreter der Oberstaatsanwälte, Land- 
gerichtsdirektoren, Erste Staatsanwälte bei den Landgerichten (ausschließlich des 
Landgerichts I in Berlin) sowie Staatsanwälte als Abteilungsvorsteher bei der 
Staatsanwaltschaft des Landgerichts I Berlin und Erster Staatsanwalt beim Amts- 
gerichte Berlin-Mitte. 
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage.) 
Zuwveiter Direktor beim Zoologischen Museum der Universität Berlin. 
(Außerdem 600 M. pensionsfähige Zulage.) 
Leiter der Vollanstalten (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen) in Berlin. 
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage.) 
Abteilungsdirektoren der Königlichen Bibliothek in Berlin, erster ständiger Sekretär 
bei der Akademie der Künste in Berlin und Abteilungsvorsteher beim Institute für 
Infektionskrankheiten in Berlin. 
„(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage für die Abteilungsdirektoren der 
Königlichen Bibliothek in Berlin und die Abteilungsvorsteher beim Institute für 
Infektionskrankheiten in Berlin.) 
Klasse 47. 
5700 — 6300 — 6900 — 7500 M. 
Landesgewerberäte. 
(Außerdem 1800 M. persönliche Zulage, wovon 600 M. bei der etatmäßigen An- 
stellung des Beamten als Landesgewerberat und der Rest in Höhe von 1200 M. 
fünf Jahre nach dieser Anstellung pensionsberechtigend werden.) 
Provinzials chulräte. 
(Außerdem je 600 M. pensionsfähige Zulage.) 
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