Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

84 Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 
Klasse 48. 
6000 — 6900 — 7700 — 8500 M. 
1. Polizeipräsidenten (mit Ausnahme der Polizeipräsidenten in Berlin, Frank 
Königsberg, Breslau, Posen, Hannover und Cöln), Pokkeirenk. furt a. M. 
2. Polizeioberst und Kommandeur der Schutzmannschaft in Berlin. 
Klasse 49. 
6600 — 7300 — 8000 — 8700 M. 
1. Ständige Hilfsarbeiter bei der Generaldirektion der Seehandlung. 
2. Dirigenten der Hauptgestüte. 
Klasse 50. 
6000 — 7000 — 8000 — 9000 M. 
Polizeipräsidenten in Königsberg, Breslau, Posen, Hannover und Cöln. 
Klasse 51. 
7000 — 8000 — 9000 — 10000 M. 
Direktor der Münze in Berlin. 
. Räte beim Oberlande kulturgerichte. 
Verwaltungsdirektor beim Charitékrankenhaus in Berlin. 
mDirektor des Materialprüfungsamts in Dahlem. 
(Zu Nrn. 1, 2 und 4: Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes an- 
gestellten Stelleninhaber beziehen bis zum normalmäßigen Aufsteigen in die zweite 
Gehaltsstufe den bisherigen Gehaltssatz von 7500 M. und bis zum Aufsteigen in 
die dritte Gehaltsstufe den Gehaltssatz von 8100 M.) 
Klasse 52. 
7000 — 8500 — 10000 — 11500 M. 
1. Vortragende Räte bei den Ministerien, dem Geheimen Zivilkabinett und der Ober- 
rechnungskammer. 
(Außerdem für die mit der Wahrnehmung von Dirigentengeschäften beauftragten 
vortragenden Räte, und zwar für 2 vortragende Räte beim Finanzministerium und 
einen vortragenden Rat beim Ministerium der geistlichen usw. Angelegenheiten je 
1000 M. pensionsfähige Zulage, desgleichen für einen vortragenden Rat beim 
Niuisterium der öffentlichen Arbeiten künftig wegfallend 1000 M. pensionsfähige 
ulage. 
mDirektionsmitglieder der Seehandlung. 
. Mitglieder der Hauptverwaltung der Staatsschulden. 
Oberpräsidialräte. 
Senatspräsidenten bei den Oberlandesgerichten, Präsidenten der Landgerichte mit 
weniger als 30 etatmäßigen richterlichen Beamten. 
Oberverwaltungsgerichtsräte. 
7. Räte beim Evangelischen Oberkirchenrate. 
(Außerdem für einen Rat für die Vertretung des Präsidenten eine pensionsfähige 
Funktionszulage von 1500 M.) 
Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums in Berlin. 
9. Verwaltungsdirektor der Kunstmuseen in Berlin. . 
(Bei Trennung des Amts des Generaldirektors von dem eines Abteilungsdirektors 
ist die Stene baldtunlichst in diejenige eines Justitiars und Verwaltungsrats um— 
zuwandeln. 
(Zu Klasse 52: Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten 
Beamten beziehen bis zum Aufsteigen in die zweite Gehaltsstufe ein Anfangsgehalt 
von 7500 M.) 
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□ □IX ODOO 
· 
Klasse 53. 
14000 — 15500 — 17000 M. 
5 
. Ministerialdirektoren. 
2. Präsident der Seehandlung. 
(Außerdem 4000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
	        
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