84 Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
Klasse 48.
6000 — 6900 — 7700 — 8500 M.
1. Polizeipräsidenten (mit Ausnahme der Polizeipräsidenten in Berlin, Frank
Königsberg, Breslau, Posen, Hannover und Cöln), Pokkeirenk. furt a. M.
2. Polizeioberst und Kommandeur der Schutzmannschaft in Berlin.
Klasse 49.
6600 — 7300 — 8000 — 8700 M.
1. Ständige Hilfsarbeiter bei der Generaldirektion der Seehandlung.
2. Dirigenten der Hauptgestüte.
Klasse 50.
6000 — 7000 — 8000 — 9000 M.
Polizeipräsidenten in Königsberg, Breslau, Posen, Hannover und Cöln.
Klasse 51.
7000 — 8000 — 9000 — 10000 M.
Direktor der Münze in Berlin.
. Räte beim Oberlande kulturgerichte.
Verwaltungsdirektor beim Charitékrankenhaus in Berlin.
mDirektor des Materialprüfungsamts in Dahlem.
(Zu Nrn. 1, 2 und 4: Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes an-
gestellten Stelleninhaber beziehen bis zum normalmäßigen Aufsteigen in die zweite
Gehaltsstufe den bisherigen Gehaltssatz von 7500 M. und bis zum Aufsteigen in
die dritte Gehaltsstufe den Gehaltssatz von 8100 M.)
Klasse 52.
7000 — 8500 — 10000 — 11500 M.
1. Vortragende Räte bei den Ministerien, dem Geheimen Zivilkabinett und der Ober-
rechnungskammer.
(Außerdem für die mit der Wahrnehmung von Dirigentengeschäften beauftragten
vortragenden Räte, und zwar für 2 vortragende Räte beim Finanzministerium und
einen vortragenden Rat beim Ministerium der geistlichen usw. Angelegenheiten je
1000 M. pensionsfähige Zulage, desgleichen für einen vortragenden Rat beim
Niuisterium der öffentlichen Arbeiten künftig wegfallend 1000 M. pensionsfähige
ulage.
mDirektionsmitglieder der Seehandlung.
. Mitglieder der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Oberpräsidialräte.
Senatspräsidenten bei den Oberlandesgerichten, Präsidenten der Landgerichte mit
weniger als 30 etatmäßigen richterlichen Beamten.
Oberverwaltungsgerichtsräte.
7. Räte beim Evangelischen Oberkirchenrate.
(Außerdem für einen Rat für die Vertretung des Präsidenten eine pensionsfähige
Funktionszulage von 1500 M.)
Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums in Berlin.
9. Verwaltungsdirektor der Kunstmuseen in Berlin. .
(Bei Trennung des Amts des Generaldirektors von dem eines Abteilungsdirektors
ist die Stene baldtunlichst in diejenige eines Justitiars und Verwaltungsrats um—
zuwandeln.
(Zu Klasse 52: Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten
Beamten beziehen bis zum Aufsteigen in die zweite Gehaltsstufe ein Anfangsgehalt
von 7500 M.)
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Klasse 53.
14000 — 15500 — 17000 M.
5
. Ministerialdirektoren.
2. Präsident der Seehandlung.
(Außerdem 4000 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)