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Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 95
3.n Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
räsident der Justizprüfungskommission. " " m- , »-
(Außerdem tunftig wegfallend und nichtpensionsfähig die Hälfte der für die
Teilnahme an den Prüfungen erwachsenen Gebühren bis zum Höchstbetrage von
6000 M.) »
Oberlandstallmeister. 1
(Die vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellten, in den
Klassen 1—53 genannten Beamten, welche bisher ein Einzelgehalt be-
gzogen, behalten dieses bis zum normalmäßigen Aufrücken in eine das
Einzelgehalt übersteigende Gehaltsstufe.)
B. Gehälter, die nicht nach Dienstaltersstufen aufsteigen.
Klasse 54.
zusammen 53000 M.
Lehrer beim Seminar für Orientalische Sprachen in Berlin.
(Darunter künftig wegfallend 5300 M. Anßerdem für 1 Lehrer künftig wegfallend
2700 M. persönliche pensionsfähige Zulage.)
iinn #6 Alterszulagen und für erste und alleinstehende Lehrer Amtszu-
lagen nach den für die Lehrer an den öffentlichen Volksschulen bestehen-
den Grundsätzen
Schullehrer bei der Gestütverwaltung.
M.
mit 9 Alterszulagen wie vor.
Erster Lehrer beim Hauptgestüt in Trakehnen.
1200—3300, im Durchschnitt 2250 M.
Kreistierärzte sowie Bezirkstierärzte in den Hohenzollernschen Landen.
(Außerdem Stellenzulagen von durchschnittlich 450 M. Einschließlich dieser
Stellenzulagen kommen bei der Pensionierung je 2250 M. in Anrechnung.)
2200 — 3900, im Durchschnitt 3000 M.
as Nicht vollbesoldete Kreisärzte und Gerichtsärzte.
(Außerdem Stellenzulagen von durchschnittlich 450 M. Auf die Besoldung kommen
die auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 9. März 1872 (Gesetzsamml. S. 265] ge-
währten Fuhrkostenentschädigungen und die Gebühren für die Wahrnehmung orts-
polizeilicher Geschäfte in Orten mit Königlichen Polizeiverwaltungen in Anrechnung.)
b) Nicht vollbesoldete Kreisärzte als Vorsteher der Medizinal-Untersuchungsämter in
Potsdam, Liegnitz, Magdeburg, Hannover, Stade, Coblenz und Düsseldorf.
(Außerdem Stellenzulagen von durchschnittlich 450 M.)
. 2400 — 4400, im Durchschnitt 3400 M., in Abstufungen von 2400, 2800, 3200, 3500,
3800, 4100 und 4400 M.
Legationskanzlisten (persönliches pensionsberechtigendes Gehalt).
(Die Besoldungen betragen in Rom 6900 M., in Stuttgart 4800 M., in Dresden,
Hamburg und Karlsruhe je 4500 M., in Darmstadt und Oldenburg je 4200 M. und
300 M. künftig wegfallende persönliche Zulage, in München 4200 M., in Weimar
3900 M. und 200 M. künftig wegfallende persönliche Zulage. Wegen des vollen
pensionsfähigen Diensteinkommens vergl. Schlußbemerkung 7.)
3500 M. im Durchschnitt.
Außerordentliche Prosessoren bei den Landesuniversitäten (einschließlich des
Lyceum Hosianum in Braunsberg) und Abteilungsvorsteher bei den Instituten der
Medizinischen und der Philosophischen Fakultäten daselbst.
(Die vorstehend aufgeführten etatmäßigen außerordentlichen Professoren und
Beamten erhalten aus den Besoldungsfonds der Universitäten und den sonst zur
Verfügung stehenden Fonds Mindestgehälter nach folgender Gehaltsordnung:
12 16
20 Jahren
0 nach 4
2600 M. 3100 M. 3600 M. 4000 M. 4400 M. 48600 M.
Darunter für 2 Abteilungsvorsteher (Prosektoren) künftig wegfallend je 1300 M.
wecbon der Gewährung von Alterszulagen sind diejenigen Professoren ausgenommen,
1. außer oder neben der ihnen übertragenen Professur ein mit Pensionsberechtigung
verbundenes anderweitiges öffentliches Amt bekleiden oder ein solches bekleidet
haben und Pension oder Wartegeld beziehen;