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43.
Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 93
(Auf das Gehalt des lutherischen Generalsuperindenten kommen an Bezügen aus
Nebenämtern 1050 M. in Anrechnung.)
8300 M. .
Direktoren der Forstakademien.
bis 8500 M. .
Kommandant des Zeughauses in Berlin.
8500 M.
Zweiter Direktor der Staatsarchive.
9000 M. "
al Direktor der Bernsteinwerke.
b) Generaldirektor der Staatsarchive. # # "
· (Ist der Generaldirektor der Staatsarchive nicht zugleich Direktor des Geheimen
Staatsarchivs, so kann ihm eine Besoldung von 12000 M. gewährt werden.)
e) Erster Direktor der Königlichen Bibliothek in Berlin.
9500 M.
Polizeipräsident in Frankfurt a. M.
(Außerdem 2700 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage.)
10000 M.
a) Direktoren der Bergakademie und der Geologischen Landesanstalt in Berlin.
b) Generals uperintendenten mit Ausnahme derjenigen in Wiesbaden, Cassel und Aurich.
(Auf die Gehälter der Generalsuperintendenten in Kiel (2), Königsberg, Stettin,
Hannover, Stade und Hildesheim (je 1) kommen an Gebühren bezw. an Bezügen
aus Nebenämtern in Anrechnung 1687 M., 800 M., 1500 M., 5418 M. 90 Pf., 2656 M.
89 Pf., 601 M. 51 Pf., und 2389 M. 15 Pf.)
c) Kuratoren der Universitäten Greifswald, Halle, Göttingen und Marburg.
10 500 M.
Direktoren der Porzellanmanufaktur.
(Außerdem für einen Direktor künftig wegfallend 1500 M. pensionsfähige Zulage.
Der artistische Direktor bezieht für den Unterricht der Maler im Zeichnen und
Malen nach der Natur eine nichtpensionsfähige Vergütung von 5 M. für die Stunde.)
11000 M.
Vorsitzende der Bergwerksdirektionen, Präsidenten der Generalkommissionen.
11500 M.
a) Oberstaatsanwälte (ausschließlich desjenigen beim Kammergericht in Berlin), Präsi-
denten der Landgerichte mit mindestens 30 etatmäßigen richterlichen Beamten,
Amtsgerichtspräsident beim Amtsgericht Berlin-Mitte und Erster Staatsanwalt
beim Landgericht 1 in Berlin.
b) Direktoren der Konsistorien.
(Das Amt des Direktors des Konsistoriums in Frankfurt a. M. ist mit dem des
Direktors des Konsistoriums in Wiesbaden organisch zu verbinden.)
c) Präsident der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin.
(Außerdem als Vorsitzender der Einkommensteuer-Berufungskommission für Berlin
1000 M. Remuneration, welche beim Freiwerden der Stelle in Abgang zu bringen
und im Etat als künftig wegfallend zu bezeichnen ist.)
d) Präsident der Ministerial-Militär= und Baukommission in Berlin.
e) Staatskommissar bei der Berliner Börse.
(Außerdem eine nichtpensionsfähige Stellenzulage bis zu 3500 M.)
1) Präsident des Statistischen Landesamts.
8) Direktor des Astrophysikalischen Observatoriums bei Potsdam.
2. 12000 M.
a2) Direktor des Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin. 1
b) Präsidenten der Oberzolldirektionen, Berghauptleute, Präsidenten des Zentralamts
und der Direktionen der Eisenbahnverwaltung.
Tc) Präsident des Landeskonsistoriums in Hannover.
13000 M.
a) Regierungspräsidenten.
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von durchschnittlich 2000 M. in
Abstufungen von 1000, 2000, 3000 M.)
Präsident der Ansiedlungskommission.
(Außerdem 1500 M. nichtpensionsfähige Stellenzulage künftig wegfallend.)