Die Fürstenthümer Bayreuth und Ansbach. 93
Burggraf Friedrich V. wurde im Jahre 1363 vom Kai—
ser Carl IV. in der Reichsfürstenwürde bestätigt, und alle bis-
her von seinem Vorfahren und von ihm erworbenen Besitzungen
wurden als Fürstenthum erklärt und zu einem geschlossenen.
Ganzen gemacht. Friedrich V. theilte seine Länder unter
seine beiden Söhne Friedrich und Johann so, daß Frie-
drich VI. das Fürstenthum Ansbach oder das Land un-
terhalb des Gebirges, und Johann das Fürstenthum Bay-
reuth oder Culmbach oder das Land oberhalb des Gebirges
erhielt, und beide Brüder traten zu Ende des 14. Jahrhun-
derts, nachdem ihr Vater erblichen, jeder das ihm angewiesene
Fürstenthum an. Da Johann bald starb, so vereinigte Frie-
drich VI. das ganze Fürstenthum wieder. Er wird als der
eigentliche Gründer der Größe des Hohenzollerischen Hau-
ses gepriesen. Schon im Jahre 1411 wurde er von dem da-
maligen deutschen Kaiser, dem er Geld vorlieh, zum Verweser
der Mark Brandenburg ernannt, und 6 Jahre später wurde
er mit dieser Mark und mit dem Kurfürstenthume erblich be-
lehnt. Er starb im Jahre 1440.
3) Die Fürstenthümer Bayrenth und Ansbach.
a) Albrecht, genannt Achilles, als Markgraf von Bayreuth
und Ansbach und Kurfürst von Brandenburg.
Friedrich VI. hinterließ drei Söhne, die sich in das
vom Vater hinterlassene Land theilten; aber die beiden älteren
traten ihre Antheile an ihren jüngsten Bruder Albrecht Achil-
les ab, so daß Albrecht das Land wieder vereinigte. Albrecht
hatte edlen natürlichen Anstand, eine große Beredsamkeit und
war einer der tapfersten und behendesten Ritter seiner Zeit;
Neustadt a. d. Aisch belehnt; sie erwarben 1318 Leutershausen und
Colmberg, 1326 Burg und Markt Grundlach, 1331 Ansbach, Winds-
bach, Lichtenau, Vestenberg, Petersaurach und Schalkhausen, 1338
Culmbach, Plassenburg, Berneck, Goldkronach, im Jahre 1348 Weis-
senstadt und Rudolphstein, 1361•—1385 Emskirchen, Schwabach,
Kornburg, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Feuchtwang, Uffenheim,
Prichsenstadt rc.