Viguläus Aloys Freiherr von Kreitmayer. 127
In seinen Aemtern und Würden wirkte er voll Vater-
landsliebe und mit unermüdetem Eifer, und wurde und blieb
nicht nur der vertraute Freund des Kurfürsten, sondern auch
der Liebling des Volkes. Er liebte so wenig den Aufwand,
daß sein prunkloses Arbeitszimmer sein gewöhnlicher Aufenthalt
war. Sein Gemüth war von Religion durchglüht.
Das größte Werk, welches er während seiner langen-
Dienstzeit vollendete und weßwegen er von der Mitwelt ange-
staunt und von den Rechtslehrern gepriesen wurde, ist die Be-
arbeitung der bayerischen Landesgesetze, der berühmte Maximi-
lianische Codex, das neue bayerische Landrecht mit den dazu ge-
hörigen Anmerkungen. Freilich tragen die Kreitmayr'schen
Gesetzbücher noch den treuen Spiegel seiner Zeit an sich. Sein
Criminalrecht zeugt noch von sehr großer, ja von barbarischer
Strenge; seine Gerichtsordnung ist aber heute noch in Ober-
und Niederbayern giltig, eben so sein Landrecht. Nur wurden
beide durch eine Menge Zusätze ergänzt oder berichtigt. Daß
dieß so kommen würde, erkannte er selbst; denn er sagte, daß
nie ein Gesetzbuch verfertigt werden könne, welches nicht mit
der Zeit der Zusätze, Erklärungen, Erläuterungen oder Ein-
schränkungen bedürfe.
Kreitmayr genoß das höchste Vertrauen des Kurfürsten
Maximilian III., und blieb auch, als Carl Theodor
nach Bayern kam, in seinen bisherigen Aemtern und Würden.
Seine ausgezeichneten Kenntnisse und seine Charakterfestigkeit
sicherten ihm seine Wirksamkeit. In gewohnter Thätigkeit und
Biederkeit waltete er fort, suchte die neue Regierung über Land
und Volk aufzuklären und beliebt zu machen und vor Miß-
griffen zu wahren und zu warnen.
Seine Erholung von den anstrengenden Arbeiten war
Bewegung im Freien, das trauliche Leben im Krreise seiner
Familie und das Lesen der römischen Dichter. Er starb in
seinem 85. Jahre, den 27. October 1790. In München
wurde ihm durch freiwillige Beiträge im Jahre 1845 ein
Denkmal errichtet.