Full text: Geschichte Bayerns.

Bayern. unter Regenten aus dem Stamme Luitpolds. Arnulf I. 25 
Leopold J., Markgraf von Oesterreich, Stiefbruder des Kaisers 
Konrad aus dem Hohenstaufischen Geschlechte, v. 1138— 1141. 
Heinrich XI., Leopolds Bruder, von 1141 — 1156. 
Heinrich XII., der Löwe genannt, aus dem Stamme der Welfen, 
von 1156 — 1179. 
1) Herzog Arnulf I. 
Nachdem die Carolinger im Jahre 911 in Deutschland 
ausgestorben waren, in so weit sie Thronrechte besaßen, wählten 
sich die Bayern einen Herzog aus ihrer Mitte. Die Wahl fiel 
auf ihren wackern Feldherrn, Arnulf, den Markgrafen und 
Herzog von Ostbayern (Oesterreich), den Sohn ihres tapfern 
Helden des Schyren Luitpolds, der für Bayern sein 
Leben im Kampfe gegen die Ungarn aufgeopfert hatte. Ar- 
nulf war ein Mann, der sich durch Biedersinn, Klugheit, 
Muth und Cntschlossenheit sehr auszeichnete. 
Nicht lange nach dem Regierungs-Antritte Arnulfs 
schickten die Ungarn eine Gesandtschaft nach Regensburg, und 
forderten unter fürchterlichen Drohungen die fernere Entrichtung 
des jährlichen Tributs, welchen Ludwig das Kind entrichtet 
hatte. Mit Entrüstung sprach er im Gefühle seiner Kraft: 
„Schweigt! Ich habe von Jugend auf befehlen und nicht ge- 
horchen gelernt. Gehet hin und saget euern Barbaren, sie 
mögen kommen. Sie sollen erfahren, daß wir Schwerter und 
eine Faust haben, diese zu regieren.“ 
Die Ungarn brachen hierauf gleich folgenden Sommers 
raubend in Bayern und Schwaben ein; allein sie mußten schwer 
dafür büßen; denn Arnuls, mit den Schwaben vereint, über- 
fiel sie beim Rückzuge, als sie sich sorglos bei Oettingen 
am Inn gelagert hatten, und brachte ihnen eine so fürchter- 
liche Niederlage bei, daß sich nur wenige Mann durch die 
Flucht retten konnten. Seit diesem Tage fürchteten ihn die 
Ungarn sehr und pflogen Friede und Freundschaft mit ihm. 
Allein Arnulf konnte dessen ungeachtet das Glück des 
Friedens nicht lange genießen. Einige deutsche Völker wählten 
den Herzog der Rheinfranken Konrad zu ihrem König; dieser 
machte aber bald Anspruch auf die Oberherrschaft über ganz
	        
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