60 Herzog Albrecht IV., auch der Weise.
aber, wie oben schon gesagt wurde, alle seine Besitzungen seiner
Tochter Elisabeth, die mit Ruprecht, dem Sohn des Chur-
fürsten von der Pfalz, vermählt war. Da nun Herzog Al-
brecht seine rechtmäßigen Ansprüche geltend machte, so ent-
stand daraus ein blutiger Krieg, in welchem Wittelsbach gegen
Wittelsbach, die Pfalz gegen Bayern stand. Endlich gelang es
dem Herzog Albrecht, Ober= und Niederbayern im
Jahre 1504 auf immer zu vereinigen. Nur ein
Strich Landes an der Donau und Naab, welcher Neuburg
und Sulzbach unmschloß, und die junge Pfalz genannt
wurde, trat er an den Pfalzgrafen am Rhein ab. Bald darauf
setzte er die Untheilbarkeit des Landes und das
Recht der Erstgeburt fest, und erst von diesem
Zeitpunkte an beginnt Bayerns erhöhte Wichtig-
keit in Deutschland.
Bayerns Einheit war gerettet und gesichert vor den un-
seligen Zwisten der Erbfolge und Theilungen, und Albrecht
starb 1508 mit dem schönen Bewußtsein, für Bayerns Bestes
redlich gewirkt zu haben. Er wurde von seinen treuen Bayern
tief betrauert und die Nachwelt gab ihm ehrend den Beinamen
des Weisen.
Ueberblicken wir den Zeitraum der Herrschaft der Wittels-
bacher in Bayern bis auf Albrecht, den Weisen, so ersehen
wir, daß die herzogliche Regierungsgewalt immer bedeutender
wurde. Als Otto der Große die Regierung über Bayern
übernahm, war es ein kleines, im Osten von Oesterreich,
im Süden von dem abgerissenen Tyrol, im Westen vom Lech
begrenztes Ländchen, wozu nördlich von der Donau bloß die
heutige Oberpfalz gehörte. Dazu kam noch, daß innerhalb dieser
Grenzen die Besitzungen freier, mächtiger Grafen, verschiedene
Landesbisthümer mit ihren weiten Gebietssprengeln und viele
Klöster lagen, welches lauter kleine Staaten im Staate waren.
Durch die Erwerbung großer Besitzungen im Innern vermehrten
aber die bayerischen Herzoge ihre Macht und gaben dem Lande
allmählich politische Einheit und selbstständige Kraft. Von den